Frage an Cansel Kiziltepe von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kiziltepe,
am fehlenden Geld kann es nicht liegen, wo doch Milliarden für, mal plakativ gesagt, "Rüstungserhöhung, Flüchtlinge, Beamtenpensionen, EU Finanzierung, Eurorettung, Griechenland, Afrika, Ukraine, ...." ständig fließen.
Meine Frage, dass der Staat Renten und Pensionen doppelt besteuert, hat das Bundesverfassungsgericht untersagt, doch bislang unternimmt das Finanzministerium nichts dagegen.
quelle: https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/ab-juli-nach-rentenerhoehung-50-000-rentner-steuerpflichtig-so-senken-sie-ihre-abgabelast_id_10857557.html
Wieso werden die Abgeordneten der Wählerinnen und Wähler nicht tätig und zwingen die Bundesregierung diese Doppelbesteuerung umgehend zu unterbinden ? Lassen sich Abgeordnete für Parteiinteressen oder für Wählerinteressen wählen?
Geht dem Finanzminister Geld über Recht? Wir sind doch ein demokratischer Rechtsstaat !!
Das BVG hätten sie doch auf Ihrer Seite !!!
Mit freundlichem Gruß
H. R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann verstehen, dass Sie die Besteuerung von Renten als ungerecht empfinden. Die Rente ist ein Symbol für vollbrachte Lebensleistung und deswegen ist es umso wichtiger, dass es hier gerecht zugeht. Lassen Sie mich kurz erklären, was der Hintergrund der aktuellen Debatte ist.
Im Jahr 2005 gab es einen Systemwechsel in der Besteuerung von Renten, sodass die Renteneinzahlungen in Zukunft steuerfrei sind und die Auszahlung hingegen besteuert wird. Dadurch, dass Absenkung und Anhebung unterschiedlich schnell verlaufen, haben manche die Befürchtung, dass Renten aus bereits versteuerten Einkommen nochmals versteuert werden, die sogenannte Doppelbesteuerung. Der Systemwechsel war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Behandlung bei der Besteuerung von Pensionen und Renten als ungerecht kritisiert hat.
Dieser komplizierte Systemwechsel wurde unter Kooperation mit einer wissenschaftlichen Kommission ausgearbeitet, um einen geordneten Übergang zu schaffen. Wenn man die gängigen Berechnungsmethoden annimmt, gibt es hierbei keine Doppelbesteuerung. Sogar das Gegenteil ist der Fall: Rentnerinnen und Rentner in der Übergangsphase kommen im Regelfall in den Genuss einer Minderbesteuerung. Es gibt jedoch einige Studien, die das Gegenteil behaupten. Diese legen in ihrer Berechnungsmethode andere Annahmen zu Grunde. Die Feststellung, dass Renten doppelt besteuert werden, ist somit abhängig vom gewählten Rechnungsverfahren.
Ich nehme Ihre Sorgen sehr ernst und spreche mich deutlich gegen eine Doppelbesteuerung aus. Eine Debatte über das Berechnungsverfahren muss jedoch geführt werden, um Klarheit zu schaffen. In den nächsten Monaten werden wir das Thema im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens im Bundestag diskutieren.
Der Systemwechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung bei Renten ist auch der Anlass für die Pressemeldung, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen müssen. Je mehr Renteneinzahlungen steuerfrei gestellt werden, desto mehr Renten werden nachgelagert besteuert. Die Systemumstellung dauert noch bis 2040.
Ich versichere Ihnen jedoch: Ich werde mich weiterhin für eine bessere, höhere und sichere Rente einsetzen, damit das Rentenniveau nicht nur stabilisiert, sondern auch angehoben werden kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Anstrengungen und Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe