Frage an Cansel Kiziltepe von Johannes F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kiziltepe,
momentan wird in den Medien und von verschiedenen Parteien, insbesondere der SPD, viel über die übermäßig steigenden Mieten diskutiert und es wurde meines Wissens auch bereits eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die zumindest vor überbordenden Modernisierungsmaßnahmen schützt.
Ich frage mich aber, warum nicht die bestehenden Gesetze Mieter freundlicher gemacht werden?
Bisher ist es immer noch so, dass Vermieter ohne jegliche Begründung den Maximalsatz des Mietspiegels verlangen dürfen (§558a Abs. 4 BGB), auch wenn der Mietspiegel selbst festlegt, dass Wohnwert erhöhende oder mindernde Merkmale zur Berechnung des Vergleichswerts herangezogen werden müssen. Dadurch ist man als Mieter in der unbequemen Lage, es auf eine Klage ankommen zu lassen oder die Mieterhöhung zu akzeptieren.
Mieter, die schon seit Jahren zu viel Miete zahlen, weil sie entweder beim Einzug zu hohe Mieten akzeptiert haben oder sich nicht getraut haben, gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen vorzugehen, bleiben leider auch auf ihren zu hohen Kosten sitzen.
Auch verstehe ich nicht, warum beispielsweise Gebäudeversicherungen, die nur Schäden am Eigentum des Vermieters abdecken, auf die Mieter im Rahmen der Nebenkosten umgelegt werden dürfen.
Ich persönlich würde mir wünschen, dass anstatt Bremsen für Modernisierungen einzubauen - die in einigen Fällen durchaus berechtigt sein können - die bestehenden Gesetze gerechter ausgestaltet werden.
Viele Grüße
Johannes Faber
Sehr geehrter Herr F.,
die verabschiedete Mietrechtsverschärfung war ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber aus Sicht der SPD wären wir gerne noch weiter gegangen. Leider hat sich unser Koalitionspartner, die Union, gegen eine weitere Verschärfung gesperrt.
Zu ihren einzelnen Punkten kann ich folgendes sagen:
1. Ein Mieter kann sich bei einer anstehenden Mieterhöhung auf den Mietspiegel und die darin dokumentierte ortübliche Miete berufen. Diese beinhaltet die Wohnwert erhöhende oder mindernde Merkmale. Sollte ein Vermieter eine zu hohe Miete verlangen, kann dieser durch den Mieter gerügt werden. Seit der Mietrechtsverschärfung reicht hierfür sogar eine einfache Rüge. Danach kann der/die Mieter/in die tatsächliche maximal zulässige Miete bezahlen, ohne dass dafür ein Gerichtsverfahren notwendig ist. Die Rüge sollte jedoch inhaltlich richtig sein, da der Vermieter sie sonst vor Gericht prüfen lassen kann. Auf jeden Fall sollten Mieterinnen und Mieter in solch einem Fall sich von einem Mieterverein oder Anwalt beraten lassen. Diese bieten auch Rechtschutzversicherungen an für mögliche Mietrechtsstreitigkeiten.
2. Das Mieter jahrelang zu hohe Mieten gezahlt haben ist leider oft ein Fakt. Die SPD hätte hier gerne eine Regelung gefunden, die Mietern mehr entgegen kommt. Leider hatte die Union hier eine andere Auffassung vertreten und deswegen eine Entschädigung für zu viel gezahlte Mieten ausgeschlossen.
Die Beschränkungen bei der Modernisierungsumlage waren wichtig, da es sehr viele Fälle von Herausmodernisierungen gab. Hier hoffen wir durch die neue gesetzliche Regelung einen Riegel vor die schlimmsten Fälle geschoben zu haben. Langfristig sollten wir darüber nachdenken, die Modernisierungsumlage ganz ab zu schaffen oder zu mindestens zeitlich zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe