Frage an Cansel Kiziltepe von Tobias T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Kiziltepe
wäre es aufgrund der Trennung von Kirchen und Staat nicht einfach nur konsequent, endlich die staatliche Dienstleistung der Kirchensteuer abzuschaffen?
Führt die Kirchensteuer in Deutschland nicht zu einer Benachteiligung anderer Religionsgemeinschaften?
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die drei verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften sind die Eckpfeiler des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat. Das deutsche Modell, das nicht laizistisch ist, sondern eine Kooperation zwischen Kirche und Staat vorsieht, hat sich bewährt. Religionsfreiheit ist ein Grundrecht in Deutschland und die öffentliche Religionsausübung wird durch unser Grundgesetz gesichert. Dazu gehört auch die Sichtbarkeit von religiösen Symbolen im Rahmen des Grundgesetzes und der geltenden Gesetze. Deutschland ist ein weltanschaulich neutraler Staat, der die Freiheit zur Religion ebenso sichert, wie das Recht, keiner Religion anzugehören.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen zu den grundgesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen für die Beziehungen zwischen Staat und Kirchen. Dennoch bedürfen die zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Kirchen vertraglich und rechtsgültig vereinbarten Staatsleistungen in einzelnen Bereichen durchaus einer Prüfung.
SPD-Expertinnen und Experten aus Bundestagsfraktion und Partei sind daher schon geraume Zeit in entsprechenden Fachgesprächen mit Kirchenvertreterinnen und –vertretern sowie der Wissenschaft zu diesen Themen. Dies ist ein langwieriger Diskussionsprozess, der Bund, Länder und Kommunen einbezieht und einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens erfordert.
Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe