Cansel Kiziltepe
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Frage von Irmgard Z. •

Frage an Cansel Kiziltepe von Irmgard Z. bezüglich Bildung und Erziehung

Hallo, wie stehen Sie zur Frage, ob Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mit einem Kopftuch unterrichten dürfen?

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Z.,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Die Debatte um Religionsfreiheit und Religionsunterricht ist in Berlin stark ideologisch aufgeladen. Das im Grundgesetz garantierte Grundrecht der Religionsfreiheit umfasst sowohl den Schutz von Religionen als auch Weltanschauungen. Die positive Religionsfreiheit bezeichnet die Freiheit des Grundrechtsberechtigten, eine religiöse Handlung vorzunehmen. Die negative Religionsfreiheit verbietet dem Staat, die Bürgerinnen und Bürger zu einer bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Handlung zu verpflichten.

Am 24.09.2003 entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil, dass die Reglementierung religiöser Kleidung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf. Daraufhin verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus am 24.09.2003 ein Neutralitätsgesetz. Das Gesetz regelt wie religiöse Symbole im Bereich des öffentlichen Dienstes zur Schau gestellt oder getragen werden dürfen. Nach § 5 werden alle religiösen oder weltanschaulichen Symbole und Kleidungsstücke für Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag untersagt – ein weitreichender Eingriff in die positive Religionsfreiheit. Die Besonderheit der Berliner Regelung liegt dementsprechend darin, dass sie – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – alle Religionen gleich behandelt und anders als Gesetze in anderen Bundesländern nicht versucht das Christentum zu privilegieren. Außerdem zielt das Gesetz über den Schuldienst hinaus und verbietet etwa auch in Polizei, Rechtspflege und Justizvollzug das Tragen sichtbarer religiöser und weltanschaulicher Symbole.
Das Landesarbeitsgericht sprach im Frühjahr dieses Jahres einer muslimischen Lehramtskandidatin eine Entschädigung zu, nachdem die Schulbehörde mit Verweis auf das Neutralitätsgesetz ihre Anstellung als Grundschullehrerin abgelehnt hatte. Das Urteil bedeutet nicht, dass das Neutralitätsgesetz verfassungswidrig ist, aber es muss selbstverständlich verfassungskonform angewendet werden. Auch eine Kopftuchträgerin kann Lehrerin werden, zum Beispiel an einer Berufsschule. Aber da, wo Menschen der Staatsgewalt nicht ausweichen können, wie etwa vor Gericht, bei der Polizei oder an einer allgemeinbildenden Schule, muss der Staat neutral bleiben. Der Berliner Senat wird das Gesetz in den kommenden Monaten in aller Gründlichkeit überprüfen.

Mir persönlich ist es wichtig, dass Schule in Berlin in einem neutralen Umfeld stattfinden kann. Ohne das Berliner Neutralitätsgesetz erachte ich dies als nur schwer umsetzbar. Das Neutralitätsgesetz gilt für Mitglieder aller Religionsgemeinschaften, nicht nur für Muslime. Es handelt sich also nicht um ein Anti-Kopftuchgesetz, sondern um eine Regelung, die besagt, dass es an bestimmten Orten unserer Stadt Räume gibt, an denen wir uns neutral verhalten sollen. Berlin und insbesondere mein Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost ist weltoffen und tolerant und wir sind stolz auf das friedliche Miteinander verschiedenster Religionen in unserer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

Cansel Kiziltepe