Frage an Cansel Kiziltepe von Jürgen U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kiziltepe,
wie gedenken Sie als Abgeordnete der SPD im Bundestag die im Auftrag des Bundestagspräsidenten tätige Buindestagsverwaltung davon abzubringen die Herausgabe von Dokumenten zu Parteispenden zu verweigern?
Auch richterliche Entscheidungen (hier: Berliner Verwaltungsgericht in Sachen Bundestag vs abgeordnetenwatch.de), die ihrem Sinngehalt nach bürgernahe Transparenz einfordern, werden über den juristischen Instanzenweg taktisch blockiert. Selbstredend werden dafür Haushaltsgelder gegen Bürgerinteressen eingesetzt, die zuvor auf dem Steuerwege von eben jenen einbehalten wurden.
Wie weit ist der praktische Sachverstand eigentlich abgesunken, dass es schon nicht mehr auffällt, wie hier (durch Verwaltungshandeln) die Frustration des Wahlbürgers nur bestätigt und die Spirale der populistischen Hetze des "Abgehoben und Verlogen" angeheizt wird.
Mit freundlichen Grüßen
ein Wahlbürger
Sehr geehrter Herr Uelze-Adams,
ich danke Ihnen für Ihre Frage. Es stimmt, dass die Parteienfinanzierung über Spenden transparenter gestaltet werden sollte. Die vorhandenen Regelungen zu Parteispenden müssen fortentwickelt werden.
In dem von Ihnen genannten Beispiel geht es um die Offenlegung der InteressensvertreterInnen, die einen Hausausweis und damit Zugang zu den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages haben. Ich unterstütze diese Forderung.
Gleichzeitig möchte ich anmerken, dass die lange Dauer des Verfahrens und die Tatsache, dass die Klage über mehrere Instanzen geht, nicht ungewöhnlich ist und nicht aus böser Absicht geschieht. Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung für das Verhältnis zwischen Informationsfreiheits- und Parteiengesetz. Urteile von solcher Tragweite ziehen sich üblicherweise über einen längeren Zeitraum und können auch von unterschiedlichen Instanzen unterschiedlich beurteilt werden, bis eine endgültige Entscheidung feststeht. Gerade die gründliche Prüfung und Möglichkeiten, Rechtsmittel einzulegen, sind ein Ausdruck rechtsstaatlicher Verfahren.
Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet an einem Gesetzesentwurf, der strengere Regeln für Lobbyismus vorsieht, sowie mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung schaffen soll.
Konkret geht es um die Einführung eines Lobbyistenregisters im Bundestag, was ja auch Gegenstand des von Ihnen genannten Falles ist, sowie einen verbindlichen Verhaltenskodex für InteressensvertreterInnen und die Einsetzung eines oder einer Lobbybeauftragten. Auch sollen Zahlungseingänge durch Sponsoring, die über 10.000 Euro liegen, in den Rechenschaftsbericht der Parteien ausgewiesen werden. Die Registrierungspflicht soll dabei für alle professionell agierenden InteressensvertreterInnen, ob Beratungsunternehmen, Verband, oder NGO gleichermaßen gelten. Darüber hinaus sollen Sanktionsmöglichkeiten ausgeweitet werden. Verstöße könnten mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Bundesregierung soll dazu verpflichtet werden, bei allen Gesetzgebungsvorhaben anzugeben, welche Verbandsvertreter und Sachverständigen mitgewirkt haben.
Lobbycontrol und die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung begrüßten den Entwurf in ihren ersten Stellungnahmen weitgehend. Leider stößt dieser beim Koalitionspartner nicht auf Gegenliebe. Auch weitere Vorstöße zum Thema Parteiensponsoring werden von der Union blockiert. Ich fände es ein wichtiges Zeichen für einen gerechten Umgang mit unterschiedlichen Interessen und eine gute Möglichkeit BürgerInnen darüber zu informieren, wie Sachentscheidungen zustande kommen und auch mit wem.
Mit freundlichen Grüßen, Cansel Kiziltepe