Frage an Cansel Kiziltepe von Christian S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kiziltepe,
wie stehen Sie persönlich zum Referentenentwurf von Frau Nahles zum Thema Leih- und Werkverträge?Ist Ihnen bewusst das ,die vor allem auch in Ihrem wahlbezirk, stark vertratene Kreativbranche, in Ihrem Bestand akut gefährdet ist?
Die im Referentenentwurf erwähnte Gesamtschau aller Kriterien bei Soloselbständigen findet in der Prüfrealität der Deutschen Rentenversicherung faktisch jetzt schon kaum statt.Die im Entwurf vorgesehene Freiheit für die DRV die Kriterien zu gewichten wird diese Praxis nur verstärken.Tatsächlich werden Soloselbständige weiterhin in großer Rechtunsicherheit verbleiben und Ihnen letzlich nur der Klageweg bleiben. Bei der, von Selbständigen als Kriterium ihrer Selbständigkeit gefordert, Vielzahl verschiedener Auftraggeber, wird das zu einem unzumutbarem Verwaltungsaufwand.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Mit dem Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Werkverträgen und Leiharbeit geht es der SPD nicht um eine Schlechterstellung und Überregulierung von Selbständigen in Deutschland. Unser Ziel ist es, Scheinselbstständigkeit effektiv zu bekämpfen. Dieses Vorhaben hat die SPD im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU festgeschrieben. In keiner Weise soll mit dem auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf ein Berufsverbot erfolgen. Ich bin der Überzeugung, dass die freiberufliche Arbeit, insbesondere in meinem Wahlkreis, einen wichtigen Beitrag zu mehr Innovation und Leistungsfähigkeit der Berliner Wirtschaft leistet.
Viele Selbstständige und deren Verbände klagen über unzeitgemäße Abgrenzungskriterien, langwierige Statusfeststellungsverfahren und eine zunehmende Bürokratie. Es ist daher notwendig, klare, an eine moderne Arbeitswelt angepasste Kriterien aufzustellen, die zwar gezielt den benannten Missbrauch verhindern, aber die wirklich Selbstständigen nicht beeinträchtigen.
Ich werde mich im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass zunächst festgestellt wird, wie groß der Kreis der Betroffenen tatsächlich ist und wie sich dieser zusammensetzt. Dann ist zu klären, wie deren Beeinträchtigungen durch den vorliegenden Gesetzesentwurf verhindert oder abgemildert werden können. Ich möchte Ihnen versichern, dass ich mit dem zuständigen Berichterstatter in der SPD-Bundestagsfraktion das Gespräch dazu ausdrücklich suchen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe