Frage an Cansel Kiziltepe von Maren L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kiziltepe,
in dieser Woche berät der Bundestag über den Bundeshaushalt für das Jahr 2015. Im Entwurf des Haushaltsausschusses ist eine Erhöhung der Zuschüsse an den Bundesnachrichtendienst um 55,8 Millionen Euro im Vergleich zu 2014 vorgesehen. Bis 2020 ist somit eine Etaterhöhung von insgesamt 300 Millionen Euro geplant.
Diese Aufstockung soll in Programme investiert werden, die die Fähigkeiten des BND zur Internetüberwachung deutlich erweitern sollen. Sie ermöglichen ihm Einbrüche in die Netzer fremder Internetanbieter, das Anzapfen von Glasfaserkabeln sowie die Analyse von Daten, die über soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook und Blogs verbreitet werden. Desweiteren möchte sich der BND zukünftig wieder der inhaltlichen Auswertung von E-Mails, SMS und anderen digital übermittelten Nachrichten widmen und Wissen über Schwachstellen einkaufen, um Computersysteme zu infiltrieren.
Das Vorgehen des BND stellt einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von InternetnutzerInnen dar und gefährdet die Sicherheit von IT-Systemen. Die Auslandsaufklärung des BND ist nach aktuellem Recht unzulässig, seine parlamentarische Kontrolle kann derzeit nicht gewährleistet werden. Eine weitere Aufrüstung des Bundesnachrichtendienstes widerspricht den Grundsätzen einer freiheitlichen Demokratie.
Ich fordere Sie daher auf, gegen die Erhöhung der Zuschüsse an den BND zu stimmen und sich weiterhin für die Grundrechte der Menschen einzusetzen.
Wie werden Sie sich in dieser Angelegenheit positionieren?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Lenk,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Der Haushalt des BND unterliegt der Geheimhaltungspflicht, deshalb ist es von meiner Seite nicht möglich, zu den von Ihnen genannten Zahlen Stellung zu nehmen. Was die Ausspähung von Personen angeht, so ist festzuhalten, dass die Eingriffsmöglichkeiten des BND im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst geregelt sind und sich der BND daran zu halten hat. Eingriffe in die Privatsphäre können demnach nur nach sehr strengen Kriterien vorgenommen werden. Für die Kontrolle des BND ist das parlamentarische Kontrollgremium zuständig, dem ich nicht angehöre. Ich werde mich in meiner Tätigkeit als Abgeordnete dennoch dafür einsetzen, dass bei Veränderungen in diesem Bereich die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger absoluten Vorrang hat.
Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe