Cansel Kiziltepe
Cansel Kiziltepe
SPD
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Frage von Sebastian S. •

Frage an Cansel Kiziltepe von Sebastian S.

Sehr geehrte Frau Kitzeltepe,
können Sie es, angesichts einer horrenden Staatsverschuldung und Sozialabbau, aufgrund klammer Kassen, mit Ihrem Gewissen vereinbaren für die Diätenerhöhung gestimmt zu haben? Vom Volk wird immer Opferbereitschaft gefordert. Wäre es nicht sinnvoll als Politiker mit gutem Vorbild voran zu gehen und einfach mal die eigenen Ansprüche zurückzufahren? Welcher Arbeiter oder Angestellte hat so einen üppigen Stundenlohn wie ein Abgeordneter? Wären Sie dafür, daß in jedem Unternehmen die Angestellten selbst über ihren Lohn abstimmen? Wo kämen wir da hin?! Denken Sie, daß die Wählerschaft, die Sie im Bundestag vertreten, mehrheitlich für eine Diätenerhöhung wäre? Ohne groß um den heißen Brei herumzureden: Ist Ihr Abstimmungsverhalten moralisch zu rechtfertigen?

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage, welche ich gerne beantworte.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1975 müssen Landes- und BundesparlamentarierInnen über die Höhe ihrer Bezüge selbst entscheiden. Eine Auslagerung an eine externe Kommission o.Ä. ist nicht zulässig. Diese Regelung macht es uns Abgeordneten sehr schwer, einen geeigneten und fairen Maßstab zu finden.

Bereits 1995 hat der Bundestag beschlossen, sich bei der Entschädigung an der Besoldungsstufe R6 für Richter an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Diese Besoldungshöhe ist seitdem jedoch nie erreicht worden. Stattdessen gab es in den Jahren 2003-2007 und 2009-2011 keine Erhöhungen. Damit lagen Bundestagsabgeordnete bis jetzt unter der Entschädigung von LändrätInnen und BürgermeisterInnen mittelgroßer Städte. Diese vertreten, ähnlich wie Bundestagsabgeordnete, ungefähr 250.000 Menschen.

Mit der Erhöhung von ca. 10% werden die Entschädigungen nun auf dieses Niveau angepasst. Den Unmut über die Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nachvollziehen. Doch ich erhoffe mit der Indexierung ein endgültiges Ende wiederkehrender Debatten.

Gleichzeitig wurden mit dieser Reform einige weitere Punkte geändert, die wenig Niederschlag in der Medienberichterstattung gefunden haben.

Erstens ist nun die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigungen an die Entwicklung der Nominallöhne in Deutschland angepasst. Somit entscheiden in Zukunft nicht mehr die ParlamentarierInnen über ihre eigenen Bezüge, sondern beschließen einmal in der Legislatur diese Kopplung. Bundestagsabgeordnete sind damit positiv wie negativ von der Entwicklung der Löhne in Deutschland abhängig.

Zweitens wurde die Altersvorsorge der Abgeordneten abgesenkt. Damit gelten dieselben Regeln, wie sie auch für ArbeitnehmerInnen bestehen. D.h. eine Auszahlung von Altersbezügen ist erst ab dem Alter von 67 möglich bzw. ab 63 mit Abschlägen, wie sie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet werden.

Drittens wurden auch die Kürzungen angehoben, die fällig werden, wenn bspw. Namentliche Abstimmungen und Plenartage versäumt werden.

Ein weitaus wichtigerer Punkt ist, dass wir uns entschlossen haben, gleichzeitig mit der Reform der Abgeordnetenentschädigungen ein Gesetz zur Bestrafung von Abgeordnetenbestechung einzubringen. In diesem ist nun geregelt, dass über den Kauf von Stimmen bereits die Vorteilsgewährung bzw. die Vorteilsannahme durch Abgeordnete strafbar wird.

Ich empfinde das alles zusammen als einen fairen Kompromiss, der keinesfalls nur auf der Erhöhung der Entschädigungen beruht. Aufgrund der beschriebenen Aspekte bin ich der Überzeugung, dass die Menschen in unserem Land diese Entscheidung gut nachvollziehen können. Es geht keineswegs um eine größere Distanz gegenüber den BürgerInnen sondern um eine stärkere Bindung ihnen gegenüber. Sollten beispielsweise die Reallöhne in Deutschland sinken, so sinken auch die Abgeordnetenentschädigungen. Aus diesen Gründen ist mein Abstimmungsverhalten keineswegs unmoralisch, sondern zeigt vielmehr den Bezug zu den realen Verhältnissen in unserem Land.

Mit freundlichen Grüßen,
Cansel Kiziltepe