Frage an Cansel Kiziltepe von Carsten M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kiziltepe,
in Berlin ist die Anzahl der als Soloselbstständige Arbeitenden noch höher als in anderen Städten. Welche Pläne zur sozialen Absicherung (Gesundheit, Pflege, Rente) wollen Sie in der nächsten Legislaturperiode für kleine Einzelunternehmer durchsetzen?
Zurzeit gibt es bereits die sehr positive Einrichtung der KSK, über die sich aber nur ein begrenzter Kreis an Selbstständigen versichern lassen kann. Werden Sie die KSK für weitere Berufsgruppen öffnen? Oder ein neues Versorgungswerk mit vergleichbarem Leistungsangebot einrichten?
Sollte Schwarzgelb an der Macht bleiben und die FDP versuchen, den Zutritt zur KSK noch weiter zu erschweren bzw. Mitglieder durch Anziehen der Zulassungskriterien wieder aus der KSK hinauszuwerfen - wie werden Sie/wie wird die SPD reagieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Malchow,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne wie folgt Stellung nehmen möchte.
In der Tat ist laut der aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung die Zahl der Alleinunternehmer in Deutschlans gestiegen. Das ist besonders in Berlin auffällig, da wir eine breit gefächerte Kreativwirtschaft haben, während in anderen Bundesländern stärkere Industrieansiedlungen vorrangig sind.
Zur verbesserten Absicherung der Solo-Unternehmer liegt ein besonders Augenmerk auf der Ausweitung des Versichertenkreises in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel ist hier eine Erwerbstätigenversicherung, in der alle zu gleichen Bedingungen für das Alter und bei Erwerbsminderung versichert sind.
Zur Künstlersozialkasse: Die SPD hat die Künstlersozialversicherung vor gut 30 Jahren auf den Weg gebracht. Dieses Sondersystem der gesetzlichen Sozialversicherung soll erhalten bleiben, da besonders Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten nach wie vor besonders schutzbedürftig sind. Auch die solidarische Finanzierung ist nicht verhandelbar. Eine Ausweitung der Berufsgruppen ist nicht vorgesehen. Hier eröffnet sich aber eine Versicherung über die solidarische Bürgerversicherung, in die alle Personen einbezogen werden sollen. Für alle soll ein gleicher und wohnortnaher Zugang zu medizinischer Versorgung und Pflege sowie Teilhabe am medizinischen Fortschritt gewährleistet sein. Aus diesem Grund wird die Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf 401 Euro festgelegt, dieser Betrag muss gegebenenfalls aufgrund des veränderten Minijobeinkommens entsprechend angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe