Frage an Canan Ulufer von Martin S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Guten Tag,
wie werden Sie - und die GAL - in der Frage der Stillegung des Bhfs. Altona und möglicher Neubebauung entscheiden? Was tun Sie - und die GAL - die schließlich in den letzten Jahren regierte, gegen die voranschreitende Gentrifizierung auch in meinem Stadtteil. Sind Sie für oder gegen die geplante ´music Hall´ St. Pauli?
Sehr geehrter Herr Schatke,
Zum Bahnhof kann ich Ihnen sagen, dass es Grundsätzlich eine betriebliche Entscheidung der Deutschen Bahn ist, einen Bahnhof aufzugeben. Die Verlagerung des Bahnhofes eröffnet neue Perspektiven, mit der "Neuen Mitte Altona" einen Stadtteil von Grund auf neu zu gestalten und planen. Zu unseren Vorstellungen gibt es ein umfangreiches Positionspapiere der GAL Altona vom Mai 2010, das auch Grundlage für Beschlüsse der Bezirksversammlung Altona und der Hamburgischen Bürgerschaft ist (siehe http://www.gal-altona.de/uploads/media/GAL-Altona_Beschluss_KMV_20100503_02_NeueMitteAltona-einPositionpapier.pdf )
Es gibt jetzt bereits folgende Aspekte, die durch die Verlegung des Fernbahnhofs von Altona nach Diebsteich zu beachten sind:
- Der zukünftige Bahnhof und Fernbahnhof Hamburg-Diebsteich muß mit dem schienengebundenen ÖPNV (S-Bahn und Stadtbahn) komfortabel erreichbar sein. Bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG durch die BSU ist daher die Freihaltung von Flächen für die Stadtbahn gemäß Zielnetzplanung so zu gewährleisten, daß künftig ein bequemes Umsteigen von einem Verkehrsträger in den anderen ermöglicht wird.
- Der Lärmschutz wird ernst genommen und die Lärmemissionen der Straßen und der (S)-Bahn minimiert. Wenn durch das Verlegen der Bahnlinie im Zusammenhang mit dem Ausbau des Bahnhofs Diebsteich nach Süden erhebliche neue Lärmbelastungen für die Wohnbevölkerung entstehen sollten, sind diese durch aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zu minimieren.
- Wenn der Fernbahnhof Altona aufgegeben wird, wollen wir sicherstellen, dass am Diebsteich ein neuer entsteht. Wir werden uns für einen attraktiven Bahnhof in einem neugestalteten Bahnhofsumfeld stark machen.
Zu Ihrer Frage, Gentrifizierung(Schutz der Stadtteile vor Verdrängung) kann ich Ihnen folgendes antworten:
In St. Georg und westlichen inneren Stadt besteht durch sehr große Nachfrage ein überhitzter Wohnungsmarkt. Diese Stadtteile werden von Spekulanten und Großinvestoren verstärkt ins Visier genommen.Dadurch entsteht vor Ort, für viele Menschen die akute Gefahr der Verdrängung durch Eigentumswohnungen, Umwandlungen und Luxussanierung . Diese Prozesse müssen soweit möglich gestoppt und gebremst werden((Schutz der Stadtteile vor Verdrängung) Die GAL setzt sich für den Erhalt der bestehenden Bewohnerstrukturen ein. Ein Schutzinstrument sind Soziale Erhaltungssatzungen und Umwandlungsverordnungen.
Auf Initiative der GAL wurden in den letzten zwei Jahren die Verfahren für Ottensen-Osterkirchenviertel, , die Schanze, St.Georg, St.Pauli und Altona-Altstadt gestartet. Die Vorprüfungen für Eimsbüttel-Süd laufen schon und für Bahrenfeld, Hohenfelde und Ottensen- West, sollen zügig angegangen werden. Künftig sollten Aufwertungstendenzen in auslaufenden Sanierungsgebieten möglichst bald nach dem Auslaufen eines Gebietes geprüft und ggf. erlassen werden. In diesen Gebieten muss die Stadt aus einem revolvierenden Fonds ihr Vorkaufsrecht zur Verhinderung spekulativer Verkäufe ausüben. Weiterverkäufe sollen bevorzugt an Eigentümer oder Mietergenossenschaften erfolgen, die Garantien über Miethöhen abgeben und auf Umwandlung in Wohneigentum verzichten. Eine Beratung und Unterstützung Mietern und Eigentümern nach dem Münchner Modell ("GIMA") wird angestrebt. Soweit geeignete Grundstücke in den betroffenen Gebieten verfügbar gemacht werden können oder verfügbar sind , soll auf diesen verstärkt öffentlich geförderter Wohnungsbau sowie Gewerbebauten über städtische Unternehmen errichtet werden. Die Wohnungen und Gewerbebauten sollen insbesondere den Mietern angeboten werden, die von Verdrängung im Stadtteil betroffen sind. Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, ob über das Miethöhengesetz begrenzender Einfluss auf Mietsteigerungen in Gebieten mit Aufwertungsdruck genommen werden kann. Der Tatbestand des Mietwuchers im Wirtschaftsstrafgesetz wurde durch die Rechtsprechung ausgehebelt und sollte im Bund neu definiert werden.
Zur geplanten "Music Hall" in St.Pauli, möchte ich Ihnen folgende Presserklärung der GAL Fraktion zukommen lassen, welches ich unterstütze und teile. http://www.gal-fraktion.de/stadtentwicklung/04-11-2010/planung-mit-dem-quartier-und-fuer-das-quartier
In der Hoffnung, dass alle Ihre Fragen beantwortet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Canan Ulufer