Burkhard Jasper
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Frage von Johannes W. •

Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.07.2022?

Sehr geehrter Herr Jasper,

aufgrund des Beschlusses (2 Bvl 4/18) des BVerfG wurde ein Gesetzesentwurf zur amtangemessenen Alimentation veröffentlicht. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist in diesem Entwurf allerdings nur sehr geringe Verbesserung der Alimentation vorgesehen. Da aufgrund der hohen Inflation die Verbrauchspreise in diesem Jahr noch viel stärker gestiegen sind als erwartet, wird das Abstandsgebot zur Grundsicherung vermutlich noch viel stärker verletzt als zunächst angenommen. Generell ist der Umgang und die Dauer der Abstellung des Verstoßes den Beamten gegenüber nicht wertschätzend.

https://www.nbb.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_nbb_dbb_de/pdf/2022/18…

Burkhard Jasper
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

die Gesetzentwürfe zur Besoldungsanpassung sowie zur Umsetzung von Anforderungen an die amtsangemessene Alimentation niedersächsischer Beamtinnen und Beamten, die die Niedersächsische Landesregierung nach Abschluss der Verbandsbeteiligung am 12.07.2022 eingebracht hat, sehen im Kern die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und weitere finanzielle Verbesserungen aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben für Beamtinnen und Beamte vor.

Der zweite genannte Gesetzentwurf, auf den Sie sich auch in Ihrer Frage beziehen, soll die Alimentation der Beamtinnen und Beamten auf ein angemessenes Maß anheben und so Vorgaben umsetzen, die dem Gesetzgeber aufgrund verfassungsgerichtlicher Entscheidungen aufgegeben wurden. Damit will man den Anforderungen, die das Verfassungsgericht gestellt hat, gerecht werden.

Die Niedersächsische Landesregierung betrachtet die gegenwärtige Preisentwicklung infolge der Inflation ebenfalls mit großer Sorge und setzt sich für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und damit auch der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ein. Darum werden die Tarifvertragsparteien die entsprechenden Entwicklungen auch künftig im Rahmen ihrer Verhandlungen berücksichtigen.

Die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung und die Dauer und Stärke der weiteren Preisentwicklung infolge des Ukrainekriegs können nicht verlässlich vorhergesehen werden. Eine über die vorgeschlagene Anpassung hinausgehende Erhöhung ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht angezeigt. Zweifellos ist eine angemessene Alimentation ein Ausdruck von Wertschätzung. Deshalb werden wir dieses Thema auch in Zukunft im Sinne einer gerechten Regelung für alle Beschäftigten, Pensionäre und Rentner kritisch begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Jasper