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Frage von Klaus G. •

Frage an Burkhard Balz von Klaus G.

Der Wolf breitet sich immer mehr in Niedersachsen aus und dies auch in ländlichen Kulturlandschaften nahe von Wohnbebauung. Da die Tiere sich ungestört vermehren und nichts vom Menschen zu befürchten haben, ist es nur noch eine Frage der Zeit, dass es zu Angriffen auf Menschen kommt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass auf dem Land viele Bushaltestellen total unbeleuchtet sind, ebenso viele Wege und kleinere Ortschaften und es jetzt morgens bis 8 und ab 16 Uhr absolut dunkel ist. Der freie Zugang in Wald und Flur ohne Waffen ist ein uraltes Recht in Deutschland und der Wald ist wichtiges Erholungsgebiet.
Wolfsbefürworter berufen sich auf EU Recht und dieses Recht verhindert verantwortliche Entscheidungen vor Ort bzw. Untätigkeit wird mit EU Recht begründet.

Frage: Was unternimmt Ihre Fraktion, dass im jeweiligen Land über die Regulierung und die Wiederansiedlung von Raubtieren entschieden werden kann. Für dichter besiedeltes Kulturland kann doch nicht das Gleiche gelten wie für große Nationalparks oder Waldgebiete zB. in Skandinavien, Ostpolen oder den Karparten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Dezember 2017 zur Wiederansiedlung von Wölfen und der politischen und gesetzgeberischen Reaktion darauf. Ich bin mir der erwähnten Problematik um die Ausbreitung des Wolfes in Niedersachsen bewusst und kann Ihre Bedenken und Sorgen nachvollziehen.

Wie bereits von Ihnen erwähnt, genießt der Wolf unter dem EU-Recht einen besonderen Schutzstatus. Gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) gilt der Wolf als „gefährdete Art“ und ist über den Anhang IV der Richtlinie besonders geschützt. Durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist Deutschland verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Wolf langfristig einen lebensfähigen Bestand aufbauen kann. Die gezielte Bejagung des Wolfes ist somit generell verboten. Einzelne Abschüsse sind unter der derzeitigen Regelung gemäß Art. 16 der Richtlinie nur unter der Bedingung erlaubt, dass dies dem Populationsmanagement dient und der Erhalt des Wolfes dadurch nicht gefährdet wird. Sie können die Richtlinie unter dem folgenden Link einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31992L0043&from=EN.

Die EU-Kommission hat im Frühjahr 2017 ihren „Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“ vorgestellt, mit dem bewertet werden soll, wie erfolgreich die EU-Gesetzgebung zum Naturschutz umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang soll die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie überprüft werden, insbesondere auch in Bezug auf die bisherige Regulierung der Wolfspopulation. Das Europäische Parlament hat sich umfassend mit dem Aktionsplan der EU-Kommission befasst und auf Initiative der EVP-Fraktion am 15. November 2017 hierzu einen Entschließungsantrag beschlossen (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2017-0441+0+DOC+PDF+V0//DE).

Mit dem Entschließungsantrag fordern wir EU-Abgeordnete die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, endlich konkrete Maßnahmen zu prüfen, um die mit der Ausbreitung des Wolfes auftretenden Probleme zu lösen. Wir erwarten von der EU-Kommission, dass das bisherige Bewertungsverfahren für schutzwürdige Arten überarbeitet wird. In der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie werden einige Arten, wie beispielsweise der Wolf, als besonders schützenswert ausgewiesen, die allerdings in bestimmten Regionen in Europa bereits einen guten Erhaltungszustand erreicht haben und andere wildlebende Arten und Nutztiere gefährden könnten. Die EU-Kommission muss endlich ein flexibles Bewertungsverfahren entwickeln, das es ermöglicht, den Schutzstatus einer Tierart abzuändern, sobald der gewünschte Erhaltungszustand der schutzwürdigen Art erreicht ist.

Die Koexistenz von Mensch und Wolf kann in bestimmten Regionen die nachhaltige Entwicklung der besiedelten ländlichen Räume und das natürliche Gleichgewicht des Ökosystems gefährden. Uns als EVP-Fraktion ist bewusst, dass sich die Ausbreitung des Wolfes in diesen Regionen negativ auf die traditionelle Landwirtschaft, den nachhaltigen Tourismus und das alltägliche Leben der Bürger auswirken könnte. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass der derzeitige Rechtsrahmen zum Populationsmanagement des Wolfes verbessert wird. Um die zunehmende Wolfspopulation in den Griff zu bekommen und die Koexistenz von Wolf und Mensch zu verbessern, müssen die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten endlich entsprechende Änderungen an der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie vornehmen und konkrete Maßnahmen in Bezug auf die Wiederansiedlung und Regulierung des Wolfes prüfen.

Zu unserem Bedauern scheint die EU-Kommission aktuell allerdings keine Bestrebungen zu haben, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und den Schutzstatus des Wolfes unter dem EU-Recht zu ändern. Die EU-Kommission scheint eher den Schutz der Weidetiere verbessern und finanziell unterstützen zu wollen. In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage meines CDU-Abgeordnetenkollegen Herrn David McAllister vom 24. Oktober 2017 hat die EU-Kommission zumindest betont, dass sie den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland als ungünstig erachte und daher keine Notwendigkeit sehe, den derzeitigen Rechtsrahmen zu ändern. Die parlamentarische Anfrage von Herrn McAllister sowie die Antwort der Kommission finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+P-2017-006614+0+DOC+XML+V0//DE.

Wir als EVP-Fraktion werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung nachkommen und endlich konkrete Maßnahmen ergreifen, um eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf insbesondere in ländlichen Räumen sicherzustellen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Burkhard Balz