Frage an Bruno Hollnagel von Joachim S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Berufliche Bildung: Betriebsführerlehrgang Oberklasse Bergschule
Bezug: Antwort abgeordnetenwatch am 24.07.2017
Sehr geehrter Herr Dr. Hollnagel,
iIn Ihrer Antwort vom 24.08.2017 nennen Sie die Abschaffung des „weltbekannten Diplom“ einen „schweren Fehler“.
Als Betonbauer erinnern Sie sich sicherlich an den ehe. Bauingenieur. Dieser wurde an der Ingenieurschule (sechssemestrige Fachschule) mit hohem Praxisbezug (Voraussetzung Lehre oder 2 jähriges Praktikum) ausgebildet. Diese deutschsprachige Ingenieurschule mit hohem Praxisbezug wurde zugunsten einer europaweiten/internationalen verschulten HS-Ausbildung geopfert und die Zugangsvoraussetzung auf FHR angehoben. Eine 3,5 jährige Lehre/Berufsausbildung wurde nur noch als (2x 6=) 12 monatiges HS-Praktikum nicht angemessen gewertet.
Frage:
Ist Ihnen bekannt, dass die (de jure) die abgeschaffte „Ingenieurschule“ aus traditionellen Gründen im Bergbau mit dem gestuften „Betriebsführerlehrgang Oberklasse Bergschule“ zum „Ingenieur“ (Ing.) zur „Verantwortlichen Person im Bergbau“ durch die Hintertür (de facto) wieder eingeführt wurde? Auch wenn es sich beim SH-IngG um eine Berufsbezeichnung lt. Titelgesetz handelt, wird dort jedoch die Gleichwertigkeit mit einem sechssemestrigen HS-Studium genannt. Die zuständige Bergaufsicht ist auch für SH zuständig. Ähnlich ist diese Qualifikation mit der ehem. 12 monatigen Schiffsingenieurschule erster Klasse zum „Leitenden Ingenieur“ mit dem Patent C6.
Versäumt wurde hier, die IngG der Länder und des Bundes (Bundesmuster-InG.) gleichzeitig (redundant) an die Bildungsgesetze anzupassen.
Werden Sie dieses Versäumnis Benennen und für eine Zuordnung nach ISCED 64 akademisch 645 -5a bzw. 5b eintreten?