Frage an Britta Dassler von Werner H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dassler,
mein damaliger und jetziger Arbeitgeber empfahl mir als Altersvorsorge den Abschluss einer Direktversicherung. Pauschalsteuersatz bei Abschluss: 10%.
Ca. 3 Jahre nach Abschluss erhöhte der Gesetzgeber den Pauschalsteuersatz (rückwirkend für bestehende Verträge auf 15%), kurz danach wieder rückwirkend auf 20 Prozent. Super, nicht wahr.
Jetzt kommts aber: 2003 führte der Gesetzgeber die Einführung von Krankenkassenbeiträgen im Auszahlungsfall ein, ebenfalls rückwirkend auch für bereits seit langem bestehende Verträge (Volumen 20% der Auszahlungssumme).
Mir geht es mit diesem Schreiben um die schreiende Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung, rückwirkende Einführung 2003, und zwar den vollen Beitragssatz AN und AG. Ich empfinde das schlichtweg eine Riesensauerei (entschuldigen Sie den Ausdruck), aber rückwirkend kraft Gesetz Verträge zu ändern, ist schlichtweg ein absolutes NoGo. Da ist keinerlei Verlass mehr auf Politik. Das werde ich auch so meinen Kindern zum Thema Altersvorsorge genauso weitergeben.
Unser schöne Bundeskanzlerin hat eine Gesetzesänderung ja vor kurzem abgelehnt mit dem Hinweis, es sei im Gegensatz zu anderen Problemen kein Geld dafür da.
Ich apelliere hiermit an Sie, diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu räumen und sich gegen die Abschaffung der 2003 eingeführten gemeinen, hinterhältigen Regelung einzusetzen
Mit freundlichen Grüßen
W. H.
Sehr geehrter Herr Herkert,
aufgrund des thematischen Zusammenhangs verweise ich auf meine Antwort an Herrn Drexler auf diesem Portal.
Mit besten Grüßen
Britta Dassler