Frage von Michael S. • 08.12.2006
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 12.01.2007
(...) Ganz allgemein möchte ich aber deutlich machen, dass eine Online-Durchsuchung einen sehr tief greifenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen darstellt und – wenn überhaupt – nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen unter strengster Beachtung der Verhältnismäßigkeit in Betracht kommen kann. Sollte der Bundesgerichtshof in seiner Beschwerdeentscheidung Online-Durchsuchungen für unvereinbar mit geltendem Strafverfahrensrecht erklären, wird zu prüfen sein, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Schaffung einer speziellen Ermittlungsbefugnis besteht. (...)