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Frage von Jan-Erik H. •

Frage an Brigitte Zypries von Jan-Erik H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

mich würde Ihre Meinung zum Sachverhalt interessieren, dass heute noch Gesetze aus dem Nationalsozialismus und auch der Zeit der Weimarer Republik heute noch gelten.

Finden Sie das angemessen und symbolisch wertvoll für die deutsche Vergangheit?

Zum Beispiel wollte das Rechtsberatungsgesetz (Quelle u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz ; Inkraftreten: 18. Dezember 1935) in der Zeit des 2.Weltkrieges, dass Regimegegner nicht kostenlosen Rechtsrat bekommen. Dies gleicht sich schon leider sehr mit dem heutigen Rechtsberatungsgesetz unserer Tage, obwohl sich natürlich die politischen Hintegründe geändert haben.

Zweites Beispiel:
In Deutschland ist der größte Teil des Jagdrechts im Bundesjagdgesetz und in den Jagdgesetzen der Länder (Landesjagdgesetze) geregelt.

Die Grundlage der einheitlichen Gesetzgebung wurde von Georg Mardersteig 1932 in Verbindung mit anderen geschaffen. Das Gesetz, welches auch heute noch gilt, wurde von Reichsjägermeister Hermann Göring 1934 als das Reichsjagdgesetz in Kraft gesetzt, und es galt als fortschrittlich. Erstmals wurde damals die Hege des Wildes und seiner Umwelt zur ersten Jägerpflicht. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jagdgesetz )

Damit komme ich zur zweiten Frage:

Sind Sie für eine zeitliche Befristung von Urteilen von Gerichten (z.B.
Bundesverfassungsgericht) und Gesetzen in Deutschland?

Vielen Dank.

Herzliche Grüße

Jan-Erik Hansen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hansen,

zur Zeit ist das im Jahr 1935 erlassene Rechtsberatungs­gesetz tatsächlich noch in Kraft. Es wird aber schon sehr bald, nämlich zum 1. Juli 2008, vollständig aufgehoben und durch ein neues, zeitgemäßes Gesetz zur Regelung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen, das Rechtsdienstleistungsgesetz, ersetzt werden. Demgegenüber liegt das Jagdrecht nicht in der Federführung des Bundesministeriums der Justiz, sondern gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Warum das Bundesjagdgesetz nicht durch ein neues Gesetz nach 1949 ersetzt worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann Ihnen insoweit nur empfehlen, sich an das zuständige Ministerium zu wenden.

Eine Befristung von Gesetzen kann in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll sein. Sie kann beispielsweise in Frage kommen, wenn abzusehen ist, dass ein Regelungsbedarf nur vorübergehend - etwa bei dem Erfordernis einer dringlichen Abhilfe - bestehen wird. Eine Befristung kann sich auch dann anbieten, wenn erkennbar ist, dass der Gesetzgeber seine Regelung in absehbarer Zeit überprüfen sollte - sei es, weil der Regelungsbedarf möglicherweise wegfällt oder weil die Verhältnisse, die er seiner Regelung zugrunde gelegt hat, "noch im Fluss sind". Sie empfiehlt jedoch sich nicht, wenn eine gesetzliche Regelung auf Dauer Orientierung geben soll, wie das etwa im Strafrecht der Fall ist. Nur wenn man hier unterscheidet und die Befristung auf die geeigneten Fälle beschränkt, kann sie im Übrigen ihren Zweck erfüllen: Eine gründliche inhaltliche Überprüfung des Gesetzes ist nur möglich, wenn man die Zahl der Überprüfungsfälle beschränkt. Würden alle Gesetze befristet, träte an die Stelle der Einzelfallprüfung eine routinemäßige Verlängerung. Mit einem solchen Leerlauf wäre niemandem gedient.

Eine Befristung von Gerichtsurteilen, namentlich der Urteile des Bundesverfassungsgerichts, kann ich dagegen in keinem Fall befürworten. Die Sicherung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit ist ein wichtiges Ziel unseres Rechtssystems und verlangt, dass durch Gerichtsurteile ein grundsätzlich unabänderlicher Rechtszustand und damit für alle Beteiligten verlässliche Rechtspositionen geschaffen werden. Wäre dies anders, etwa weil Gerichtsurteile eine Verfalldauer hätten, wäre das Recht nicht mehr effektiv, weil jeder befürchten müsste, dass der entschiedene Rechtsstreit in der Zukunft neu aufgerollt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries