Frage an Brigitte Zypries von Ulrich R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Werte Frau Zypries,
vielleicht können Sie mir diese Frage beantworten; andere Kandidaten hatten dazu scheinbar noch keine Zeit.
Die EU hat die Richtlinie 93/104 geschaffen, die zum einen der Harmonisierung der Arbeitsverhältnisse dient aber primär dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer Vorrang einräumt.
Diese Richtlinie wurde dann mit dem Arbeitszeigesetz in deutsches Recht "umgewandelt".
Das ArbZG erlaubt theoretisch eine Beschäftigung von 60 Wochenstunden solange im Durchschnitt 48 Wochenstunden nicht überschritten werden.
Die meisten Beschäftigten haben Arbeits- oder Tarifverträge von 40 Stunden oder weniger.
Es gibt aber Arbeitgeber die davon ausgehen das sie die höchstmögliche durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden permanent einfordern können.
Effektiv heisst das doch das 5 Beschäftigte die pro Woche 8 Überstunden leisten einen Vollzeitarbeitsplatz vernichten!
Was hat nun Vorrang? Tarifverträge die meistens zwischen 35 und 38,5 Stunden tendieren, Arbeitsverträge die auf Basis von 40 Stunden lauten oder die Fassung des ArbZG die eine höchstmögliche durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden vorsieht, wodurch Arbeitsplätze vernichtet werden?
Wurde die EU-Richlinie nicht korrekt in das deutsche ArbZG umgesetzt oder ist das ArbZG zu schwammig formuliert?
Woraus ergibt sich eigentlich der Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers wenn er statt tarifvertraglicher 38,5 Stunden plötzlich 48 Stunden arbeiten muss?
Soweit ich mich erinnern kann wird in einer Randnotiz zur EU-Richtlinie 93/104 in Punkt 19 auf folgendes hingewiesen :"Die Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit stellen Zielsetzungen dar, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen."
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.
Sehr geehrter Herr Rahnfeld,
ich möchte Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu wenden, das für den von Ihnen angesprochenen Themenbereich zuständig ist. Sie erreichen das BMAS unter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries