Frage an Brigitte Pothmer von Friedrich A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Frau Pothmer !
Auch ich möchte mir eventuellen Rat bei Ihnen einholen. Es gibt seit dem 11.03.2007 eine neue Arbeitszeiten - Verordnung für Busfahrer,deren Umsetzung am 01.09.2007 erfolgt. Dadurch reduziert sich die erlaubte Arbeitszeit, aber damit gleichzeitig auch der Verdienst. Da die Stundenlöhne für Busfahrer meistens unter dem Tarif liegen ( bei mir bsw.9,70 Euro)Tariflohn ist 10,74 Euro.
Bisher konnte man durch viele Überstunden dieses Defizit ausgleichen.
Nun aber droht den Busfahrern durch die kommende Neuverordnung, die finanzielle Pleite.
Die Verantwortung die man als Beförderer von Menschen hat, wird sowiso in keiner Weise honoriert.
Aber so müssen wir nun mal den Unterhalt für unsere Familien verdienen.
Meine Frage ist die : weshalb werden Verordnungen von Politikern getroffen, die zwar der Sicherheit dienen sollten, aber auch gleichzeitig eine wirtschafliche Härte der Betroffenen Arbeitnehmer in Kauf genommen wird.?
Warum sorgt auch hier die Politik für Verarmung ?
In anderen Berufen existieren logischerweise die hohen Sicherheitsansprüche ,in Bezug auf Überstunden, nicht.Da kann munter drauflos verdient werden.Für Busfahrer ist das verboten
Vorschlag :
Deshalb sollte aus sozialer Gerechtigkeit, über eine Anhebung des Mindestverdienstes für Busfahrer gesorgt werden um dieses Defizit auszugleichen.
Gleichzeitig sollte auch die Einhaltung einer korrekten Tarifzahlung überwacht werden.
Man hat ohne Unterstützung,in einem Busbetrieb, keine Chance seine Rechte wahrzunehmen.
Versucht man die Gewerkschaft im Betrieb zu etablieren, wird einem nach eigener Erfahrung, sofort mit Kündigung gedroht.
Warum kann die Politik nicht helfen ?
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Artinger
Sehr geehrter Herr Artinger,
vielen Dank für ihre Anfrage. Sie sprechen darin zwei Komplexe an, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Mit der neuen Verordnung zu Lenk und Ruhezeiten wird eine europäische Richtlinie in deutsches Recht überführt. Die Bundesrepublik als Mitgliedsstaat der EU muss die von der EU erlassene Richtlinie innerhalb einer vorgegebenen Zeit umsetzen und entsprechende deutsche Gesetze verabschieden.
Grundsätzlich dienen die Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten der allgemeinen Verkehrssicherheit, aber auch der Gesundheit und dem Erhalt der Arbeitskraft der Arbeitnehmer. Nach Informationen des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer e.V. haben sich die Fahrzeiten durch die Neuordnung nicht grundlegend verändert. Lediglich für Reisebusunternehmen wurde eine Ausnahmeregelung abgeschafft. Diese sah längere Fahrzeiten für den Personenreiseverkehr vor, als beispielsweise für Gütertransporte mit LKWs. Die Angleichung der Bedingungen im Güter- und Personenverkehr halte ich in Bezug auf die Verkehrssicherheit jedoch für angemessen.
Ihren Wunsch nach einer Anhebung des Mindestverdienstes für Busfahrer kann ich gut nachvollziehen. Hierfür sind jedoch, wie Sie wissen, in erster Linie die Tarifparteien zuständig. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen uns aber auch, dass Tarifverträge und die Regelungskraft der Sozialpartner häufig keinen hinreichenden Schutz gegen Fehlentwicklungen mehr bieten. So haben sehr niedrige Entgelte in tariflich organisierten Branchen genauso zugenommen wie in tariflich nicht organisierten Bereichen.
Deshalb sprechen wir Grünen uns für umfassende Mindestlohnregelungen aus. Den Bedarf dafür sehen wir nicht nur für Branchen, die nicht tariflich organisiert sind. Auch in organisierten Bereichen haben wir Branchen mit einem vordringlichen Handlungsbedarf ausgemacht. Dazu zählen wir auch das private Transportgewerbe.
Wir fordern von der Bundesregierung die Einrichtung einer Mindestlohn-Kommission, die Mindestlöhne für die verschiedenen Branchen und Regionen in Deutschland festsetzt. Die Mindestlohn-Kommission soll zunächst Mindestlöhne für die Branchen empfehlen, in denen nicht bereits tarifliche und für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne gezahlt werden. In den anderen Branchen sollen zuvor die Tarifparteien die Chance erhalten, verbindliche Tarifverträge abzuschließen. Gelingt ihnen das bis Ende 2008 nicht, soll die Mindestlohn-Kommission auch für diese Branchen Mindestlöhne empfehlen.
Verstöße gegen geltende Mindestarbeitsbedingungen müssen selbstverständlich geahndet werden. Daher denken wir in diesem Zusammenhang an die Einrichtung einer Interventionsstelle nach britischem Vorbild, die bei Verstößen von den Beschäftigten eingeschaltet werden kann. Diese Aufsichtseinrichtung kann in Lohnunterlagen einsehen und Geldbußen verhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer