Frage an Brigitte Pothmer von Andreas B. bezüglich Gesundheit
Frau Pothmer,
wieso darf die Bundeswehr Werbung machen ohne Hinweise zu geben, dass eine Gefahr fuer Leib und Leben besteht (Tod, psychische lebenslange Folgeschaeden, etc.)? Wie beurteilen Sie die Ausgewogenheit vor allem mit Blick auf Arzneimittel und Tabakwaren, die ja sehr konkrete und auffaellige Hinweise geben muessen? Welche Diskussionen sind hier im Gesundheitssausschuss bereits gelaufen?
Sehr geehrter Herr Borde,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. Zu Ihrer Frage: Die Bundeswehr ist seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Juli 2011 eine Freiwilligenarmee. Zugleich sind die deutschen Streitkräfte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert, haben damit also Verfassungsrang.
Aus Grüner Sicht ist der Dienst in den Streitkräften kein alltäglicher und die Bundeswehr kein Arbeitgeber wie jeder andere. Dennoch erfüllen die Streitkräfte einen verfassungsgemäßen Auftrag; dieser kann ohne Menschen, die in den Streitkräften dienen, nicht erfüllt werden. Das Gewinnen von Menschen durch Werbung für diesen Dienst ist somit ein nachvollziehbares Vorgehen. Diese Bewerbung des Berufsbildes Soldatin/Soldat muss jedoch den Besonderheiten der Streitkräfte Rechnung tragen. Dazu gehört für uns, dass eine solche Bewerbung an Schulen bzw. im Umfeld von Minderjährigen nichts verloren hat. Auf Messen und öffentlichen Plakaten ist ein Bewerben der Bundeswehr durchaus möglich - unter der Maßgabe, dass die Besonderheiten des Berufsbildes Soldatin/Soldat berücksichtigt und nicht beschönigt werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass BewerberInnen über das Berufsbild sorgsam aufgeklärt und informiert werden, beispielsweise auch hinsichtlich der möglichen Entsendung im Rahmen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Einen Warnhinweis wie im Bereich der Tabak- und Alkoholwerbung halten wir vor diesem Hintergrund aber für nicht zweckmäßig.
Ich bedanke mich für Ihr Interesse und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Brigitte Pothmer