Frage an Brigitte Pothmer von Beate M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr gehrte Frau Pothmer,
über Ihre Antwort vom 09.07.2014 an Herrn Onasch bin ich sehr überrascht und verwirrt.
Warum wird immer noch an dem SGB II „herumgebastelt“? Hat es sich bereits seit Beginn in vielen Bereichen als eindeutig verfassungswidrig gezeigt, was durch die vielen Urteile des BVerfG bestätigt wird, aber trotzdem wird weiter an dessen Urteilen „herumgedeutelt“.
Gerade das benannte Urteil vom 18.07.2012 ist selbst für die maßgebliche juristische Seite (wer soll das konkret sein?) wohl mehr als eindeutig und besagt, dass das Existenzminimum (es gibt nur EINES!) = Regelleistungen (deren Höhe ebenso als verfassungswidrig gelten und hoffentlich nun endlich mal durch ein Urteil geklärt wird: Az.: 1 BvL 12/12) in JEDEM FALL und zu JEDER ZEIT sichergestellt sein MUSS und es wurde sogar explizit auch für deutsche Staatsangehörige festgelegt!
Damit sind Sanktionen wohl ohne jeden Zweifel bereits als verfassungswidrig deklariert worden! Warum wird dies weiterhin von den neoliberalen Parteien (und Ihnen) missachtet? Warum ist dieses Urteil nach 2 Jahren noch immer nicht umgesetzt worden? Die „Agenda 2010“ ist gescheitert, was auch die wissenschaftlichen Untersuchen ergeben haben (insbesondere die mehrjährige Studie der Uni Jena!).
Warum wird dennoch daran festgehalten und somit den Steuerzahlern weiterhin völlig unnötige Kosten aufgebürdet, die außer Not und Elend NIEMANDEN (außer der Wirtschaft) etwas nützen?
Sehr geehrte Frau Maier,
vielen Dank auch Ihnen für Ihre Einschätzung. Ganz offensichtlich teilen wir in der Frage der Sanktionen nicht die gleiche Rechtsauffassung. Ich fürchte, dass wir dieses grundsätzliche Problem hier nicht aus der Welt schaffen können. Nichtsdestotrotz möchte ich die Gelegenheit noch einmal nutzen, um darauf hinzuweisen, dass wir Grüne für eine Grundsicherung eintreten, die ohne Sanktionen auskommt. Und zwar weil sie so ausgestaltet ist, dass Probleme zwischen Jobcentern und Arbeitsuchenden vorher und auf Augenhöhe gelöst werden können. Die Möglichkeit der Sanktionen soll aber nach wie vor als letztes Mittel erhalten bleiben. Denn meine Partei und ich sind der Auffassung, dass die Gesellschaft vom Einzelnen Engagement erwarten darf und auch die Bereitschaft einfordern kann, im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten etwas zur Gesellschaft beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer