Frage an Brigitte Pothmer von Torsten K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sanktionsdrohungen (Verweigerung des Existenzminimums) bedrohen Mitbestimmungsrechte von Bürgern über Arbeitsinhalte und Arbeitsbedingungen.
Ihre Partei stimmte für eine menschenwürdige Grundsicherung: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38737544_kw17_de_hartzIV/
Würden Sie den Petitionsaufruf der Mitarbeiterin des Jobcenters Hamburg Inge Hannemann für die Abschaffung von Sanktionen über Ihren Parteiverteiler verbreiten?
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.mitzeichnen.html
Sehr geehrter Herr Kulick,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich teile Ihre Kritik an der derzeitigen Sanktionspraxis. Die geltenden Sanktionsregeln sind undifferenziert, unflexibel und wirken oft kontraproduktiv. Wir Grünen fordern deshalb seit langem, die Rechte der Arbeitsuchenden zu stärken, die Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu schaffen und wieder mehr Geld in Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu investieren. Arbeitsuchende sollen zum Beispiel das Recht bekommen, Ihren persönlichen Ansprechpartner bei schwerwiegenden Konflikten auf Wunsch zu wechseln. Auch die verstärkten Zumutbarkeitsregeln müssen korrigiert werden. Arbeitsuchende müssen außerdem die Möglichkeit haben, aus verschiedenen Maßnahmen ein passgenaues Angebot auszuwählen. Solange dies nicht erreicht ist, fordern wir ein Sanktionsmoratorium – also die Aussetzung von Sanktionen. Und zwar solange, bis alle Forderungen auch tatsächlich umgesetzt worden sind.
Grundsätzlich abschaffen wollen wir Sanktionen jedoch nicht. Wir halten es für gerechtfertigt, dass die Gesellschaft vom Einzelnen Engagement erwarten darf und auch die Bereitschaft einfordern kann, im Rahmen seiner Fähigkeiten etwas zur Gesellschaft beizutragen. Deshalb kann ich den Petitionsaufruf leider nicht weiterverbreiten. Trotzdem werde ich mich selbstverständlich weiterhin dafür einsetzen, dass die Sanktionspraxis reformiert wird. Außerdem dürfen Sanktionen niemals das physische Existenzminimum antasten. Wir Grüne fordern deshalb, den Grundbedarf und die Kosten der Unterkunft und Heizung von Sanktionen auszunehmen. Bei Kürzungen über 10 Prozent des Regelsatzes sollen antragslos entsprechende Sachleistungen erbracht werden. Unsere Vorstellungen im Detail können Sie dem Antrag „Rechte der Arbeitsuchenden stärken – Sanktionen aussetzen“ ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703207.pdf ) entnehmen, den wir in den Bundestag eingebracht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer