Frage an Brigitte Pothmer von Daniela H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Frau Pothmer,
mich lässt seit einigen Wochen eine Frage nicht los:
Warum hat Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ca. 190 Videospiele mit Stand Februar 2012 Videospiele „ ab 18“ deklariert, die Bundesregierung aber verkauft Waffen, und darunter schweres Kriegsgerät, in Krisenherde?
Mit Ankommen deutscher Waffen werden dort die Kleinsten dieser Gesellschaften in reale Gewaltszenarien involviert. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sie getötet werden. Einen „Pause“- oder „Beenden“-Button gibt es dort nicht.
Ist diese Vorgehensweise der Innen- und Außenpolitik nicht unehrlich und grob menschenverachtend, vor allem den Schwachen gegenüber, die sich nicht wehren können?
Basiert die Politik der Bundesregierung in diesem Punkt nicht überwiegend auf Profitmaximierung?
Hat ein Land wie Deutschland das nötig?
Es gibt 2 Möglichkeiten, ehrlich zu reagieren: Entweder die USK hebt die ab 18 Beschränkungen auf oder die Waffenlieferungen werden eingestellt. Wobei die 2. Variante die weitaus Bessere und Friedvollere für alle ist.
Warum sind wir der 3. Größte Waffenlieferant der Welt, wenn doch in unserem Grundgesetz steht (…) von Deutschland darf nie wieder ein Krieg ausgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Holm
Sehr geehrte Frau Holm,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Export von Kriegswaffen. Da ich glaube, dass Ihr Argument der Indizierung von gewaltvollen Videospielen lediglich der kontrastierenden Zuspitzung dient, möchte ich mich in meiner Antwort auf den Aspekt Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern beschränken.
Auch ich stehe diesen Exporten skeptisch gegenüber. Geschäfte mit Drittstaaten aus wirtschaftlichen oder beschäftigungspolitischen Beweggründen lehne ich grundsätzlich ab. Drittstaaten sind solche Staaten, die weder Teil der Europäischen Union noch der NATO sind und die auch nicht zu den sogenannten NATO-gleichgestellten Ländern (Australien, Schweiz, Neuseeland, Japan) zählen.
Auch in Konfliktregionen dürfen Rüstungsgüter meiner Ansicht nach nicht geliefert werden. Das Grundgesetz formuliert die klare Vorgabe, dass der Export von Kriegswaffen die Ausnahme sein muss. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, diesen Auftrag umzusetzen. Die Lieferung in Krisenregionen ist bereits jetzt auf Grund der durch Rot-Grün zuletzt überarbeiteten Rüstungsexportlichtlinien nicht zulässig. Die Bundesregierung scheint aber hier einen neuen Kurs eingeschlagen zu haben und rüstet forciert in Krisenregionen auf. Da Waffensysteme oft langlebiger sind als manches Regime in Krisenländern, ist dieses Vorgehen schon aus diesem Grund als kurzsichtig abzulehnen.
Leider gibt es über die in den Medien thematisierten Rüstungsexportanfragen von Krisenländern keine Unterrichtung des Parlamentes, sodass auch wir Abgeordnete nur auf die Medienberichte reagieren können.
Deshalb fordern wir ein neues Rüstungsexportgesetz, das menschenrechtliche und sozioökonomische Kriterien beinhaltet, von denen die Bundesregierung bei ihrer Exportentscheidung nicht mehr einfach aus wirtschaftlichen Interessen abweichen darf. Zudem muss die Bundesregierung das Parlament zeitnah über angebahnte Rüstungsgeschäfte unterrichten. Der Verkauf von modernen Rüstungsgütern und Kriegswaffen an die Bundeswehr und innerhalb der EU und NATO ist meiner Ansicht aber notwendig, damit die Soldaten im Bündnis auf hohem technischen Niveau ausgestattet sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Position verdeutlichen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Brigitte Pothmer