Frage an Brigitte Pothmer von Axel D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Pothmer,
mein Nachbar bezieht nach einem Schlaganfall seit 3 Jahren Grundsicherungsleistungen für Menschen mit voller Erwerbsminderung nach SGB XII.
Seine zwei Söhne leben bei seiner geschiedenen Ehefrau. Alle drei beziehen Hartz IV – Leistungen vom Jobcenter.
Hinsichtlich des Sorgerechts für seine Kinder gibt es keine gerichtliche Regelung. Es gilt also das gemeinsame Sorgerecht.
Die Regelung des § 38 Abs. 2 SGB II normiert für umgangsberechtigte Personen die Befugnis, die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II für seine Kinder an sich zu beantragen und diese entgegenzunehmen. Durch die Regelung soll der umgangsberechtigten Person die Ausübung des Umgangsrechts ermöglicht werden.
Zuständig ist - unabhängig vom Wohnort der Kinder - das Jobcenter, an dem die umgangsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 36 S. 3 SGB II.
Da er sein Umgangsrecht an jedem zweiten Wochenende und in jeweils einer Hälfte der Ferien ausübt, habe ich für ihn sowohl beim Landkreis (Grundsicherung) als auch beim örtlichen Jobcenter Anträge auf Ersatz der Kosten der Kinder (Essen usw.) während der Umgangszeit gestellt.
Der Bedarf seiner Söhne ist außerhalb der Besuchszeiten gedeckt, nicht jedoch in den Zeiträumen der Wahrnehmung seines Umgangsrechtes.
Seit Antragstellung im Juni letzten Jahres ist noch keine abschließende Entscheidung gefallen. Beide Behörden haben meine Anträge abgelehnt mit der Begründung, die jeweils andere Behörde sei zuständig.
Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Behörde ist für meinen Antrag zuständig?
2. Wer ist nach einem Widerspruchsbescheid beim Sozialgericht klagebefugt?
Mit freundlichen Grüßen
Axel Dörge
Sehr geehrter Herr Dörge,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider scheinen im Falle Ihres Nachbarn die verschiedenen Leistungsträger mehr darauf bedacht zu sein, ihren jeweils eigenen Haushalt möglichst nicht zu belasten, statt im Interesse des Betroffenen zusammenzuarbeiten.
Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, denn es bedeutet, dass die Anspruchsberechtigten in dem schwer überschaubaren Dschungel unterschiedlicher Leistungssysteme und Institutionen ihre Forderungen nicht durchsetzen können.
Um das zu ändern, haben wir Grünen im September 2011 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken und damit die Zugänglichkeit und Effizienz zu unseren Sicherungssystemen verbessern will. (Sie finden den Antrag unter dem folgenden Link: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/070/1707032.pdf )
In Ihrem konkreten Fall möchte ich Sie bitten, sich direkt mit meinem Büro in Berlin in Verbindung zu setzen. Wir würden uns gerne im persönlichen Gespräch noch einmal über die Sachlage von Ihnen informieren lassen und dann über ein mögliches weiteres Vorgehen sprechen.
Sie erreichen es unter der Email-Adresse brigitte.pothmer@bundestag.de ; wenn Sie uns Ihre Telefonnummer schicken, können wir Sie auch gerne anrufen.
Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer