Frage an Brigitte Pothmer von Björn S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Pothmer,
das drohende Paintballverbot sorgt sehr für Unruhe. Obwohl es keinen Beweis für einen Zusammenhang mit den Amokläufen gibt, meinen doch viele ihrer Kollegen, dass man großen teilen der Bevölkerung ihr Grundrecht auf Ausübung eines Sportes ihrer Wahl nehmen zu müsse. Wenn man die politischen Entscheidungen der letzten Zeit beobachtet muß man als Bürger leider zu dem Schluß kommen, dass unser Staat auf zwei Extreme zusteuert:
1.) auf einen Überwachungsstaat ohne vernünftige Bürgerrechte, der sich ganz toll zu den vergangenden deutschen Unrechtsstaaten gesellen kann, oder
2.) in ein politisches Tollhaus in dem jeder, der sich ein "Denkmal" setzen will das macht, was er will.
Paintballverbot bedeutet nichts anderes als die Entmündigung und Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung.
Paintball ist kein Sport in dem das Töten simuliert wird. Wenn das doch so gesehen wird, was ist dann mit Boxen und Fechten zum Beispiel?
Beim Boxen könnte Totschlag simuliert werden und beim Fechten wird aufeinander eingestochen. Wo ist da der Unterschied?
Bitte helfen Sie mit, das Freiheit und Recht weiterhin gegen solche Betonköpfe, die aufgrund unglücklicher Taten die Bürgerrechte noch weiter einschränken wollen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, das wir weiterhin Vertrauen in unseren Staat haben dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Strauch
Sehr geehrter Herr Strauch,
meine Fraktion hat in ihrem Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbauch" vom 25.03.2009, Drucksache 16/12477) eine Reihe von konkreten Forderungen gestellt, die auf eine verbesserte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind. Ein Verbot von Paint-Ball und Gotcha-Spielen findet sich nicht in unserem Katalog.
Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion reicht der allgemeine Vorwurf einer möglichen „Sittenwidrigkeit“ von Paint-Ball nicht aus, die konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen.
Der §15 Abs. 6 WaffG verbietet bereits heute, dass auf Abbilder von Menschen geschossen wird. Ob die genannten Spiele den Grad einer derart menschenverachtenden Haltung erreichen, bezweifeln wir. Die bei Paint-Ball eingesetzten „Waffen“ sehen nicht wie echte Waffen aus. Und es gibt keine Informationen darüber, dass von den TeilnehmerInnen eine öffentliche Gefahr ausgeht. Entsprechende Belege wären aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Bestandskraft einer solchen bußgeldbewehrten Verbotsanordnung.
Es drängt sich bei dem Vorschlag für ein Verbot von Paint-Ball-Spielen vielmehr der Verdacht auf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von dem eigentlichen Problem ablenken wollen: der notwendigen tiefgreifenden Reform des Waffenrechts.
Wer wirklich eine Verbesserung der Sicherheitslage erreichen möchte, muss die sichere Lagerung von Waffen und Munition außerhalb der Privatwohnungen durchsetzen. Es genügt nicht, biometrische Blockiersysteme vorzuschreiben, von denen niemand weiß, ob sie sich auf absehbare Zeit im Massenbetrieb überhaupt bewähren können.
Es kann nicht angehen, dass die Zahl scharfer Waffen in Privatbesitz durch das Wachstum der „Sportarten“ immer weiter steigt. Niemand braucht 15 Schusswaffen und eine größere Menge Munition - schon gar nicht in der eigenen Wohnung.
Für uns hat diese wirksame Abrüstung der Privathaushalte auf jeden Fall Priorität vor einer fragwürdigen Symbolpolitik.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer
Sehr geehrter Herr Strauch,
meine Fraktion hat in ihrem Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbauch" vom 25.03.2009, Drucksache 16/12477) eine Reihe von konkreten Forderungen gestellt, die auf eine verbesserte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind. Ein Verbot von Paint-Ball und Gotcha-Spielen findet sich nicht in unserem Katalog. Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion reicht der allgemeine Vorwurf einer möglichen „Sittenwidrigkeit“ von Paint-Ball nicht aus, die konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen. Der §15 Abs. 6 WaffG verbietet bereits heute, dass auf Abbilder von Menschen geschossen wird. Ob die genannten Spiele den Grad einer derart menschenverachtenden Haltung erreichen, bezweifeln wir. Die bei Paint-Ball eingesetzten „Waffen“ sehen nicht wie echte Waffen aus. Und es gibt keine Informationen darüber, dass von den TeilnehmerInnen eine öffentliche Gefahr ausgeht. Entsprechende Belege wären aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Bestandskraft einer solchen bußgeldbewehrten Verbotsanordnung.
Es drängt sich bei dem Vorschlag für ein Verbot von Paint-Ball-Spielen vielmehr der Verdacht auf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von dem eigentlichen Problem ablenken wollen: der notwendigen tiefgreifenden Reform des Waffenrechts.
Wer wirklich eine Verbesserung der Sicherheitslage erreichen möchte, muss die sichere Lagerung von Waffen und Munition außerhalb der Privatwohnungen durchsetzen. Es genügt nicht, biometrische Blockiersysteme vorzuschreiben, von denen niemand weiß, ob sie sich auf absehbare Zeit im Massenbetrieb überhaupt bewähren können. Es kann nicht angehen, dass die Zahl scharfer Waffen in Privatbesitz durch das Wachstum der „Sportarten“ immer weiter steigt. Niemand braucht 15 Schusswaffen und eine größere Menge Munition - schon gar nicht in der eigenen Wohnung.
Für uns hat diese wirksame Abrüstung der Privathaushalte auf jeden Fall Priorität vor einer fragwürdigen Symbolpolitik.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer