Frage an Brigitte Lösch von Gerhard R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Lösch,
wird der Stuttgarter Flughafen in der Urlaubszeit zum Einfallstor für eine zweite Coronawelle?
Dazu:
Coronavirus: Wie lassen sich Ansteckungen im Flugzeug ... - BR
www.br.de › nachrichten › wissen › coronavirus-wie-lasse..
Ansteckungsrisiko an Bord - bislang wenig gesicherte Fälle
Es gibt im Auftrag der IATA (International Air Transport Association) eine Untersuchung, wie groß das Risiko ist, sich an Bord eines Flugzeuges mit SARS-Cov-2 anzustecken. Auf Nachfrage bei 18 Fluggesellschaften in den Monaten Januar bis März 2020 hat es in den bisher veröffentlichten Studie keinen einzigen gesicherten Fall gegeben, bei dem sich Passagiere gegenseitig angesteckt hätten. Drei Verdachtsfälle gibt es, in denen Passagiere sich bei Crew-Mitgliedern angesteckt haben könnten, sowie vier Fälle, bei denen eine Krankheitsübertragung zwischen Piloten geschehen sein könnte, möglicherweise auch während eines Zwischenstopps am Boden.
Dazu:
Infektionsfall bei Flug der deutschen Wirtschaft nach China bestätigt - https://www.rnd.de/wirtschaft/infektionsfall-bei-flug-der-deutschen-wirtschaft-nach-china-bestatigt-ZQQLLBOBPLUP5SWNOLMLVBKVLU.html
- Auszug
Obwohl alle Passagiere vor dem Abflug in Frankfurt auf das Virus
Sars-CoV-2 getestet worden waren, zeigte ein zweiter Test nach der Ankunft bei dem 34-Jährigen einen positiven Befund, der sich bei der dritten Untersuchung bestätigte. Der Mann zeigt nach Angaben der Gesundheitskommission keine Symptome und ist in Tianjin in einer Quarantäneeinrichtung zur medizinischen Beobachtung untergebracht. Alle Mitreisenden mussten sich ohnehin erst in Quarantäne in einem Hotel der Stadt begeben.
Muss in diesem Falle von einer Ansteckung im Flugzeug ausgegangen werden?
Unter welchen Voraussetzungen muss es Tests wie in China in deutschen Flughäfen bei Urlaubsrückkehrern geben?
Mit freundlichen Grüßen
G. R.
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für ihr Schreiben von 15.06.20, das ich gerne beantworte:
Corona Pandemie, eines unberechenbaren und unbekannten Virus hat nicht nur uns, sondern Weltweit zu einer Top-Down geführt.
Mit der Zeit konnten die Forschungsinstitute die Strukturen der Virus analysieren mit dieser Erkenntnis konnte Politik Maßnahmen ergreifen und langsam das Lock-Down einzuleiten.
In einer globalisierten Welt gehört fliegen dazu und die Freiheit der Bürger ist zu akzeptieren wo sie ihr Urlaub verbringen. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen die vorgeschriebene Hygiene eingehalten wird.
Auf Basis des Infektionsgesetzes hat das Sozialministerium verordnet, dass alle Personen, die auf dem Land,-See,-oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich in einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort abzusondern; das gilt für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den genannten Personen ist es nicht gestattet Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
Die erfassten Personen sind verpflichtet, unverzüglich die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen hinweisen.
Ferner sind sie verpflichtet beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen (RKI), die zuständige Behörde hierüber unverzüglich zu informieren.
Im Falle einer Absonderung werden die erfasste Personen unter Beobachtung der zuständigen Behörde sein.
Die Risikogebiete ist Staat oder Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit der Corona Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Ministerium für Soziales und Integration unter Berücksichtigung der nach gemeinsamer Risikoanalyse und Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit, des Auswertigen Amts und des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat oder nach Bewertung der Europäische Union durch Robert-Koch-Institut veröffentlichte Informationen.
Die Liste der Risikogebiete wird auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht.
Mit besten Grüßen
Brigitte Lösch