Frage an Brigitte Lösch von Anne R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
In ihrem Grußwort in diesem Portal befürworten sie die Transparenz der Arbeit von Politikern und Politikerinnen, denn zum Wesen einer Demokratie gehört Information und Meinung der Bürger und Bürgerinnen.
Aus diesem Grund wende ich mich mit folgendem Problem an sie:
Ich beziehe mich auf diesen Artikel in der StZ (21. März 2019)
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... b10df.html
Auszug aus dem Artikel:
"Das klang ganz anders als das, was kurz zuvor das Landgericht Stuttgart
konstatiert hatte. Bei der Verkündung der siebenjährigen Haftstrafe für
den Eventus-Gründer Marco T. widmete sich der Vorsitzende Richter höchst
kritisch der Rolle des Verbandes. Die angebliche Genossenschaft „hätte
niemals an den Start gehen dürfen“, rügte er. Weder anfangs noch später
habe sie die Voraussetzungen erfüllt. Doch die Kontrolle sei „fehlerhaft
oder nicht vorhanden“ gewesen.
Seine Einschätzung stützte das Gericht auf genau das gleiche, vom
Ministerium in Auftrag gegebene Gutachten der
Wirtschaftsberatungsgesellschaft Bansbach, auf das sich auch
Hoffmeister-Kraut bezog. Doch während die Christdemokratin es äußerst
zurückhaltend bewertete, sprach der Richter von einem „absolut
vernichtenden Urteil“. Ganz ähnlich hatten sich in den Plädoyers
Staatsanwaltschaft und Verteidigung über die Expertise geäußert, die im
Prozess eine größere Rolle spielte, ansonsten vom Wirtschaftsressort
aber bis heute unter Verschluss gehalten wird."
Als Geschädigte im Fall Eventus frage ich, wieso ich keine Einsicht in das o.a.
Gutachten erhalte und warum dieses Gutachten nicht veröffentlicht wird.
Sehr geehrte Frau R.,
der Wirtschaftsausschuss hat sich am Mittwoch 10.4. in einer öffentlichen Sitzung mit der Insolvenz der Wohnungsbaugesellschaft eventus beschäftigt. Das vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene externe Gutachten soll rasch der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden, hat die Ministerin Hoffmeister-Kraut angekündigt und hat der Ausschuss verlangt.
Wie bekannt wurde, hat jedoch der für die Prüfung der Genossenschaft zuständige Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) dagegen Einspruch eingelegt. Nun muss Rechtsklarheit hergestellt werde, um das Gutachten herausgeben zu können.
Darüber hinaus ist geplant eine Bundesratsinitiative anzustoßen um Mitglieder solcher Genossenschaften, die nur einen Anlagezweck haben, besser zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte lösch