Brigitte Lösch
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Irmgard E. •

Frage an Brigitte Lösch von Irmgard E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie stehen Sie zu Zeitverträgen- befristete Arbeitsverträge - speziell im öffentlichen Dienst... bei wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personal und was würden Sie dagegen tun?

I. E.

Brigitte Lösch
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zum Thema Lohn- und Arbeitspolitik.

Schon bevor der gesetzliche Mindestlohn auf Bundesebene eingeführt worden ist, hat die GRÜN-geführte Landesregierung für öffentliche Vergaben das Tariftreue- und Mindestlohngesetz verabschiedet. Damit hat das Land sichergestellt, dass bei allen öffentlichen Aufträgen mindestens ein Lohn von 8,50 Euro bezahlt wird, auch bei der Beschäftigung von Subunternehmen. Für uns ist klar: aufgezwungene Teilzeitbeschäftigung und Befristung von Arbeitsverhältnissen schränken die Lebensplanung erheblich ein. Gerade für jüngere Menschen in der Familienplanungsphase stellen nur unzureichende bzw. unsichere Beschäftigungsmöglichkeiten eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Noch kritischer ist der Missbrauch von Praktika, wie er in den letzten Jahren festzustellen war, zu sehen. Befristete Arbeitsverträge sind daher künftig nur noch mit einem sachlichen Grund möglich. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen nur noch für echte Berufspraktika – zur Untermauerung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse – unter fairen Bedingungen eingesetzt werden.

Arbeitnehmerüberlassung (Leih- oder Zeitarbeit) ist ein wichtiges Hilfsmittel, um zeitlich begrenzt z.B. größere Auftragsschwankungen oder (krankheits- oder urlaubsbedingte) Personalengpässe zu überbrücken. Sie ist aber nicht als dauerhafte Beschäftigungsform gedacht, die Arbeitgeber von ihrer partnerschaftlichen Verantwortung und Fürsorgepflicht für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbindet. Leiharbeit darf nicht für Lohndumping missbraucht werden – gleiche Arbeit muss gleich entlohnt werden.

Wir haben daher über den Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, zur Bekämpfung des Leiharbeitsmissbrauchs unverzüglich gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen (Bundesratsinitiative BR-Drs 237/12).
Gefordert wurde:
- die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten
- Equal-Pay“-Grundsatz, damit Leiharbeitnehmer*innen nach spätestens neun Monaten beim Arbeitsentgelt mit den Stammbeschäftigten gleichgestellt werden.
- Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher
- Mehr Informationsrechte des Betriebsrats, welche Arbeitnehmer per Werkvertrag im Betrieb arbeiten, um Transparenz zu schaffen und betriebliche Interessenvertretung überhaupt erst zu ermöglichen.

Auch zukünftig werden wir uns mit Initiativen gegen sachgrundlose Befristungen und den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Lösch MdL