Brigitte Lösch
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gertie B. •

Frage an Brigitte Lösch von Gertie B. bezüglich Recht

Ich bin befreundet mit einer Frau aus Somalien, die in Stuttgart lebt. Sie kam mit 8 J. als Tochter von Flüchtlingen nach Deutschland und ist jetzt 26. Sie lebt also schon 18 Jahre hier und ist voll integriert. Aber sie hat immer noch bloß eine Duldung, muß alle 3 Monate zum Ausläderamt und hat Recht auf gar nichts, außer Sozialhilfe. Die lehnt sie ab. Sie hält sich mit Jobs über Wasser - die Arbeitsagentur genehmigt ihr keine anständigen Stellen! Sie hat Realschulabschluß und macht momentan eine Ausbildung als Wirtschaftsassistentin.
Frage: Was kann diese junge Frau noch tun, damit sie endlich einen besseren Status bekommt??? Wer würde ihr einen Rechtsanwalt bezahlen?
Wie lange duldet Ihre Partei, dulden Sie persönlich noch diese Ungerechtigkeit?

MfG

Brigitte Lösch
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Brammer,
sowohl meine Partei wie auch ich kämpfen sowohl für eine Abschaffung der Kettenduldungen wie auch für eine Altfallregelung für lang hier lebende und integrierte Flüchtlinge.
Der humanitäre Geist des Zuwanderungsgesetzes muss auch in Baden-Württemberg umgesetzt werden, die gesetzlichen Spielräume sind vorhanden - das land muss es nur wollen.
Nach dem seit 1.1. 2005 geltenden Zuwanderungsgesetz gibt es die Möglichkeit Gedulteten aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen und den Zustand der kettenduldung zu beenden.
Baden-Württemberg blockiert jedoch diese Vorschrift gezielt durch eine restriktive Auslegungspraxis des Zuwanderungsgesetzes.
Das Zuwanderungsgesetz eröffnet langjährig gedulteten Flüchtlingen, deren Ausreise in ihren Herkunftsstaat unmöglich geworden ist, eine humanitäre Aufenthaltsperspektive. Sie können nach einer 18-monatigen Duldungszeit eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bekommen.
Außer in Baden-Württemberg - hier wird diese Vorschrift gleich wieder ausgehebelt, indem bei der Prüfung eioner "freiwilligen Ausreisemöglichkeit" die subjektive Komponente der Zumutbarkeit explizit ausgeschlossen wird - d.h. objektiv ist eine sogenannte freiwillige Ausreise immer möglich!
In Stuttgart hat der AK Asyl letzten Samstag eine Protestkundgebung anlässlich des Antirassismustages organisiert und setzt sich für Flüchtlinge ein, eine wichtige Adresse für Flüchtlinge und UnterstützerInnen in Stuttgart ak.asyl-stuttgart@t-online.de
Herzliche Grüße
brigitte Lösch

Mit freundlichen Grüßen

BRIGITTE LÖSCH, MdL
Stv. Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/DIE GRÜNEN