Frage an Brigitte Lösch von Martin W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Lösch,
im Dezember 2006 gehörten Sie zu den Mitunterzeichnern eines im Landtag gestellten Antrags (Drucksache 14/719), zum Thema "Passivrauchen", in dem die damalige Landesregierung aufgefordert wurde, ".....Bürgerinnen und Bürger........in allen Bereichen der Gastronomie......durch Rauchverbote wirksam zu schützen."
Weiterhin sollte eine Regelung gefunden werden, die "......das Aufstellen von Zigarettenautomaten auf öffentlichem Raum grundsätzlich verbietet."
Da nun seit der Landtagswahl schon wieder einige Zeit ins Land gegangen ist, wollte ich mich erkundigen, ob dieses sehr lobenswerte Ziel noch von Ihnen verfolgt wird und wann mit ersten konkreten Ergebnissen (z.B. einer Regelung wie in Bayern) gerechnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Walter
Trossingen
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Nichtraucherschutz“.
Zur Zeit besteht der alt bekannte Status quo des Nichtraucherschutzgesetzes mit den bekannten Ausnahmen bei Zweiraumkneipen, Raucherräume bzw. Flächen an Schulen für SchülerInnen ab 18 und das Rauchen in Festzelten.
Im grün-roten Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass der Nichtraucherschutz konsequent weiter entwickelt wird.
Im nächsten Jahr (2012) sind diesbezüglich erste Schritte geplant.
Hier werden wir als grüne Landtagsfraktion vehement für einen besseren Nichtraucherschutz eintreten – ob das dann wie in Bayern aussehen wird, kann ich Ihnen derzeit noch nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Lösch, MdL