Frage von Wolf M. • 28.01.2015
Antwort von Brigitta Martens CDU • 28.01.2015
(...) Das kirchliche Arbeitsrecht kennt ja sogar die weitergehende Einschränkung, die Beschäftigten in ihrem Privatleben zu reglementieren und sogar ihre bürgerlichen Grundrechte einzuschränken. Dies ist in der Arbeitswelt ansonsten nur in wenigen Ausnahmen möglich. (...)