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Boris Mijatović
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Frage von Margarete P. •

Sind Sie der Ansicht, dass die USA mithilfe der deutschen Regierung im Einklang mit dem Völkerrecht ihre Drohnenkriege führt? Quelle: Panoramasendung vom 11.08.22.

Wenn ja, wie kann es sein, dass das Völkerrecht so gestaltet ist, dass ein Land = die USA weltweit bestimmen kann, wen sie als Terrorist bezeichnen und töten kann, ohne Beweise öffentlich zu machen, ohne Gerichtsverhandlung, ohne den "Angeklagten" eine Verteidigung zu ermöglichen?
Weshalb wird die USA bei Ihren Völkerrechtsverstößen von der deutschen Regierung nicht ähnlich sanktioniert wie Russland?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Margarete P.,

den Einsatz von Drohnen sehen wir Grünen weiterhin mit großen Bedenken. Die gezielte Tötung ohne Rechtsgrundlage, die wir aktuell an mehreren Standorten in der Welt erleben, halten wir für eine brandgefährliche Entwicklung, die fortlaufend angemahnt, kritisiert und sehr entschieden verurteilt werden muss.

Für uns Grüne ist das Gewaltverbot der Vereinten Nationen ein fundamentaler Bestandteil der internationalen Ordnung. Wie im Beitrag geschildert: „Außerhalb eines erklärten Kriegs und ohne unmittelbar vorliegende Gefahr sind gezielte Tötungen illegal.“ (https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2022/Hinrichtung-aus-der-Luft-Deutschland-und-der-US-Drohnenkrieg,drohnenkrieg100.html) Wir Grüne unterstützen Einrichtungen der Vereinten Nationen wie auch den Internationalen Strafgerichtshof, um internationales Recht zur Geltung zu bringen. Dabei ist offensichtlich, dass diese Einrichtungen nicht von allen Staaten in gleicher Weise oder überhaupt anerkannt werden.

Ich sehe meine Aufgabe als Abgeordneter und menschenrechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion darin, diese Lücke zwischen wichtigen zivilisatorischen Errungenschaften der humanitären Vereinbarungen im internationalen Recht und der Einhaltung durch die Staaten immer wieder anzusprechen. Nach meiner Auffassung wäre die Debatte über eine internationale Ächtung dieser Waffen dringend notwendig; vergleichbar mit internationalen Vereinbarungen wie der Ächtung von Streumunition und anderer gefährlicher Waffen.

Die Forderung gegen die USA ähnliche Sanktionen zu verhängen, wie gegen Russland, ist in meinen Augen kein zulässiger Vergleich. Die russische Föderation hat am 24. Februar 2022 mit über 150.000 Soldaten das Nachbarland Ukraine überfallen und führt seitdem einen Angriffskrieg, der maßgeblich zivile Opfer und Schäden an ziviler Infrastruktur gefordert hat.

Gleichwohl ist die Verurteilung von illegalen Drohnen-Einsätzen nicht ausreichend, um Rechtsnormen international zu stärken. Allerdings stimme ich meiner Kollegin Merle Spellerberg zu: Die Frage ist, welche Folgen eine konsequente Entscheidung für die internationale Ordnung und Sicherheit bedeutet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Boris Mijatovic

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