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Bodo Löttgen
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Frage von Christian H. •

Frage an Bodo Löttgen von Christian H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Löttgen!

Wenn Sie gewählt werden: Wie werden Sie sich für die Belange von Familien, für horizontale Steuergerechtigkeit, für eine leistungs- und belastungsgerechtere und damit zukunftsfähigere Gesellschaft einsetzen? Welche Punkte vertreten Sie?

Hintergrund: Mehrere bahnbrechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts seit 1990 sind bis heute nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden. Genannt seien hier
- Das Urteil zum steuerfreien Existenzminimum vom 29. Juni 1990 (BVerfGE 82, 60) und
- Das „Kinderbetreuungsurteil“ vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 216)

Das statistische Bundesamt hatte im Jahre 2002 einen Minimalbetrag von 8000€ für das steuerfreie Existenzminimum pro Kind pro Jahr errechnet. Seit dem sind die Kosten wahrlich nicht gesunken. Hier werden Familien mit Kindern vom Staat regelrecht diskriminiert. Bitten Sie doch mal einen Ihrer Experten, dass für eine Familie mit sechs Kindern für 10 Jahre auszurechnen, wenn statt dessen nur 6000€ vom Staat „gewährt“ werden!
Dazu kommen viele weitere Belastungen durch Gebühren, die vom Bruttoeinkommen ohne Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen erhoben werden, Ökosteuern auf Energiekosten ohne Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen (das ist geradezu antisozial), MWSt von 19% auf Kindersachen (für Hundefutter 7%), viel zu niedriges Kindergeld, was in der Masse lediglich die Rückzahlung von zu viel gezahlten Steuern bedeutet, etc. etc.
Übrigens machten die Richter deutlich, dass schwierige Haushaltslagen keine Rechtfertigung für eine verfassungswidrige Besteuerung von Familien sind!

Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Haubold
(Familienvater mit sechs Kindern)

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Sehr geehrter Herr Haubold,

Sie greifen mit Ihrer Frage Themen auf, die für unsere gemeinsame Zukunft aus meiner Sicht eine besondere Bedeutung haben.
Welchen Wert genießt die Institution Familie heute noch in unserer Gesellschaft?

1. Ihre Kritik hinsichtlich der fehlenden Umsetzung des Urteils zum steuerfreien Existenzminimums pro Kind und der erhöhten Mehrwertsteuer für Kindersachen halte ich für gerechtfertigt. Ich bitte Sie aber um Verständnis, dass ich bisher nicht habe klären können, warum dieses Urteil bisher keine politische Umsetzung erfahren hat. Nach Rücksprache mit den Steuerexperten im Bundestag werde ich Ihnen die Antwort per Mail nachliefern.

2. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.11.1998 gefordert, die außerhäusliche Betreuung nicht besser zu stellen als die familiäre. Der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011, ab 2013 monatlich 100 Euro und ab 2014 monatlich 150 Euro Betreuungsgeld für jene Eltern einzuführen, die für ihre Kinder unter 3 Jahren keinen öffentlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen ist ein Schritt in Richtung Wahlfreiheit, stellt diese aber im Sinne des Urteils (noch) nicht her. Eine Anerkennung der Erziehungsleistung von Frauen und Männern ist aber nicht nur allein aus Gründen der Gleichbehandlung und der Freiheit, die ein demokratischer Staat zu gewährleisten hat, geboten. Vielmehr fordern auch inhaltliche Gründe, dass die Erziehung durch die Eltern als wertvolle Leistung für die Gesellschaft erkannt und honoriert wird. Die Ermöglichung echter Wahlfreiheit für Eltern entspricht nicht nur dem Menschenbild unseres Grundgesetzes und der CDU, sondern ist ein einfaches Gebot der Gerechtigkeit.

Mit ihrer gestrigen Forderung nach einer Kita-Pflicht für alle Kinder setzt Frau Kraft wieder einmal auf Gleichmacherei statt Chancengerechtigkeit. Es ist schon ein trauriger Höhepunkt dieses Wahlkampfes, dass die erste inhaltliche Aussage der SPD-Spitzenkandidatin darin besteht, die Erziehung der Kinder dem Staat zu überlassen, statt den Eltern zuzutrauen, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen.

3. Mein Verständnis vom Menschen – auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes – bedeutet immer ein gegenseitiges Geflecht von Erwartungen des Einzelnen an die Gesellschaft und der Gesellschaft an den Einzelnen. Die Entscheidung für Kinder bedeutet, dass Eltern Zeit, Liebe und Zuwendung für ihre Kinder aufbringen. Diese Grundeinstellung spiegelt sich deshalb auch in den Eckpunkten unserer Politik für Familien, Eltern und Kinder wider. Wenn es um die finanzielle Förderung von Familien geht, wird immer gelten: Der Staat kann den Familien nicht alle finanziellen Belastungen abnehmen. Er muss dies auch nicht tun. Die Erziehung von Kindern ist und bleibt vorrangig eine Aufgabe der Eltern, die nicht vollständig in Euro und Cent aufgewogen werden kann. Die Schaffung eines kinder- und familienfreundlichen Klimas sowie die Beseitigung struktureller Benachteiligungen sind nicht weniger wichtig als eine gerechte finanzielle Förderung.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist ihre Frage nach einer leistungs- und belastungsgerechten und damit zukunftsfähigen Gesellschaft wohl die zentrale politische und gesellschaftliche Frage der kommenden 10 Jahre. Meine Generation der zwischen 1955 und 1965 geborenen wird durch eine Generation ersetzt, die nur halb so groß ist. Jetzt finanzieren 2 arbeitende Menschen einen Rentner, in 10 Jahren wird es umgekehrt sein. Dazu kommt eine stetig steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Diese, bereits so vorbelastete Generation darf nicht noch durch erdrückende Staatsschulden zusätzlich in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden! Die Landtagswahl am 13. Mai ist daher auch eine Entscheidung über Belastungsgerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit einer ganzen Generation. Zukunft kann man nicht von oben herab verordnen, man muss sie möglich machen. Deshalb setze ich mich mit der CDU dafür ein, nach dem 13. Mai auch in NRW endlich Schulden abzubauen, damit für die heutigen Grundschulkinder eine gute Zukunft möglich werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Löttgen

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