Frage an Björn Franken von Christian A.
Sehr geehrter Herr Franken, die derzeit gültige Verfassung des Landes NRW beinhaltet in Artikel 7 Abs 1:
"Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung." [1]
Noch am 18.05.2018 hatte Bundespräsident Steinmeier bei seinem Besuch in Münster bekräftigt:
"Die heutige Trennung beider Bereiche [gemeint ist Staat und Kirche], so wie sie unsere Verfassung vorsieht, gehört zu den segensreichsten und friedensstiftenden historischen Errungenschaften." [2]
Wie passt das zusammen? Wie kann die Ehrfurcht vor Gott ein primäres Ziel der Erziehung sein? Wie steht die CDU in NRW dazu? Mit freundlichen Grüßen
C. A.
[1] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3321&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=393289
[2] http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/nrw/Steinmeier-betont-Trennung-von-Staat-und-Kirche-article3850196.html