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Frage von Beate K. •

Frage an Björn Försterling von Beate K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Kandidatin, sehr geehrter Kandidat,

als promovierte Apothekerin bin ich entsetzt, dass durch Arzneimittel geschädigte Menschen in Deutschland keine Chance auf Entschädigung haben. Der Fall Contergan ist 40 Jahre her, aber: kein Sammelklagerecht in Deutschland. Ich selbst habe ganz schlechte Erfahrungen mit der Hormonspirale Mirena (s. risiko-hormonspirale.de) gemacht, stehe aber auch in Verbindung mit dem Bund der Duogynongeschädigten (BdD, 1. Vorsitzende Margret Pyka, Infos auch unter duogynonopfer.de).

Was wird Ihre Partei bzw. sie selbst unternehmen, um die momentane Situation zum Besseren zu wenden?
Nach der Wahl ist vor der Wahl. Bisher hat sich lediglich Herr Maik Beemann, MdB CDU, engagiert in Sachen Duogynon. In Sachen Hormonspirale Mirena verweise ich auf die zur Zeit laufende Untersuchung in Sachen "psychiatrische Nebenwirkungen". Wieso ist dieses Arzneimittel zur Empfängnisverhütung immer noch im Handel?? Es gibt andere Methoden, die für Frauen nicht so schädlich sind. Gute Lobbyarbeit der Fa. / Jenapharm/Bayer? Immerhin hat Jenapharm gerade id "goldene Tablette" für ihre neueste Hormonspirale namens Kleena erhalten. Das ist ein Schlag ins Gesicht für die durch Hormonspiralen geschädigten Frauen weltweit. PS: In den USA gibt es zahlreiche Klagen, in Deutschland nicht eine. Und: der Beipackzettel fällt je nach Vertriebsland anders aus, in Österreich steht z.B. Übergewicht als Nebenwirkung drin, in Deutschland nicht.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Nachdenken in Sachen Verbesserungsbedarf (Einführung von Sammelklagen ins Strafrecht).

Mit freundlichen Grüßen Dr. B. K.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Dr. K.,

die FDP lehnt Sammelklagen nach US-amerikanischem Muster aus verschiedenen Gründen ab.
Ich sehe aber die Notwendigkeit und auch Möglichkeiten die Chancen auf Schadensersatz zu verbessern, wenn Menschen von gravierenden Gesundheitsschäden durch die Anwendung von Arzneimitteln betroffen sind, auch ohne Sammelklage.
Erstens muss auf allen denkbaren Wegen dafür geworben werden, dass Patienten, Ärzte und Apotheker alle nicht ganz unerheblichen unerwünschten Wirkungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden, die in Zusammenhang mit der Anwendung eines bestimmten Medikamentes gebracht werden können. Dann würde sich die tatsächliche Häufigkeit und Schwere unerwünschter Arzneimittelwirkungen in der öffentlich zugänglichen Datenbank des BfArM widerspiegeln, zur Korrektur der Angaben in Fachinformationen und Beipackzetteln führen und Ärzten eine verlässliche Grundlage für die Beratung ihrer Patienten bieten.
Zweitens: Damit Patienten eine reale Chance haben, Schadenersatz für schwer wiegende Gesundheitsschäden zu erlangen, die durch Arzneimittel verursacht wurden, muss das Arzneimittelgesetz umformuliert werden. Nach derzeitiger Rechtslage können Schadenersatzklagen nach § 84 allein deshalb abgewiesen werden, weil das fragliche Arzneimittel zwar dafür bekannt ist, entsprechende Gesundheitsschädigungen hervorrufen zu können, daneben aber noch mindestens ein anderer Umstand vorliegt, der ebenfalls mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ursächlich für den eingetretenen Gesundheitsschaden hätte sein können. Ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung des Arzneimittels und dem eingetretenen Schaden ist für die einzelne Person damit praktisch nicht beweisbar und lässt die ursprünglich beabsichtigte Möglichkeit einer Schadenersatzforderung ins Leere laufen. Für eine entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes werde ich zunächst innerhalb meiner Partei werben.
Drittens: Es ist wünschenswert, dass die Gerichte für ihre Urteilsfindung auf Studien und Gutachten zurückgreifen können, die nicht von Pharmaunternehmen finanziert wurden. Unter anderem deshalb muss nicht-kommerzielle pharmakologische Forschung gefördert werden. Auch dafür will ich in meiner Partei werben.

Björn Försterling MdL