Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf zur amtangemessenen Alimentation der Beamten vom 12.07.2022? Werden aus Ihrer Sicht die Vorgaben des BVerfG eingehalten?
Sehr geehrter Herr Försterling,
aufgrund des Beschlusses (2 Bvl 4/18) des BVerfG wurde ein Gesetzesentwurf zur amtangemessenen Alimentation veröffentlicht. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist in diesem Entwurf allerdings nur sehr geringe Verbesserung der Alimentation vorgesehen. Da aufgrund der hohen Inflation die Verbrauchspreise in diesem Jahr noch viel stärker gestiegen sind als erwartet, wird das Abstandsgebot zur Grundsicherung vermutlich noch viel stärker verletzt als zunächst angenommen. Generell ist der Umgang und die Dauer der Abstellung des Verstoßes den Beamten gegenüber nicht wertschätzend.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage, gerne gehe ich auf Ihr Anliegen ein. Bereits am 22.07.22 hatte meine Fraktion ein Gespräch mit dem NBB, in welchem wir unserem Unmut über den aktuellen Vorschlag kundgetan haben. Wir teilen Ihre Meinung und sind der Überzeugung, dass der neue Entwurf der Landesregierung unzureichend, zu kompliziert und wie der Gesetzgebung- und Beratungsdienst des Landtags festgestellt hat, verfassungsrechtlich ungenügend ist.
Bereits im Jahr 2018 haben wir eine Erhöhung gefordert, welche damals abgelehnt wurde, die Jetzige ist aus unserer Sicht nur ein Trostpflaster, welches weder in seinem Effekte ausreichend ist, noch das Abstandsgebot zur Grundsicherung einhält. Im Allgemeinen teilen wir die Ansichten und Forderungen des NBB und werden uns für diese in der nächsten Legislatur weiter einsetzen.
Als FDP-Fraktion fordern wir eine lineare Anhebung der Grundtabelle um den verfassungsgemäßen Zustand wieder herzustellen. Dabei ist es wichtig, dass wir die Versorgungsempfänger nicht vergessen werden und mindestens mit einer deutlichen Einmalzahlung unterstützt werden.
Deshalb werden wir den neuen Gesetzentwurf der Landesregierung nicht unterstützen und als Gegenangebot einen eigenen Antrag in den Landtag einbringen, welcher sich genau mit diesen Punkten befasst und für einen Ausgleich in einem verfassungsrechtlich ausreichendem Maße vorsieht.
In diesem Zuge darf ich Ihnen versichern, dass wir als Freie Demokraten weiterhin auf der Seite der Beamtinnen und Beamten stehen werden unduns weiter für diese einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Försterling