Frage an Björn Försterling von Achim D. bezüglich Finanzen
Das Finanzamt hat mir bei der Steuererklärung meine Einkünfte aus Kapitalvermogen (Dividenden und Zinsen) zu meinem sonstigen Einkommen (Pension) hinzugerechnet, obwohl die Bank bereits für die Depoteinnahmen die Abgeltungssteuer einbehalten hat.
Wikipedia schreibt dazu: Die Abgeltungssteuer wird als Quellensteuer erhoben. Mit der einbehaltenen Steuer gilt für den Privatanlegerseine Steuerpflicht als "abgegolten". Die so versteuerten Kapitalerträge werden nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuer erfasst. Statt mit dem persönlichen Steuertarif des Steuerpflichtigen werden die Einkünfte unabhängig von ihrer Höhe mit dem Steuersatz von 25 % versteuert.
Hat das Finanzamt meinen Steuerfall richtig bearbeitet?
Danke für Ihre Antwort
Achim Diethelm
Sehr geehrter Herr Diethelm,
Als Finanzbeamter a.D. mit ruhenden Rechten und Pflichten aus dem Amtsverhältnis ist es schwierig hier klar Position zu beziehen, zumal das Steuerberatungsgesetz eine Einzelfallberatung untersagt und mir ja auch der konkrete Steuerbescheid bzw. die Erklärung nicht vorliegt.
Allgemein kann ich jedoch grundsätzlich die Aussage, die Sie auf Wikipedia gefunden haben, unterschreiben. Jedoch gibt es im deutschen Steuerrecht für vieles Ausnahmen und möglicherweise könnte auch hier eine entsprechende Ausnahme vorliegen, beispielsweise durch bestimmte Formen von Kapitalerträgen. Dazu müsste ich aber den konkreten Sachverhalt kennen und damit würde man ggfs. schon in eine Grauzone des Steuerberatungsgesetzes kommen.
In der Regel treten die von Ihnen beschriebenen Irritationen jedoch dann auf, wenn das Finanzamt automatsich eine Günstigerprüfung nach § 32 d Abs. 6 EStG durchführt und dann die Kapitaleinkünfte zum Ansatz bringt, wenn sich ein persönlicher Einkommensteuertarif von unter 25 Prozent ergibt. Dann werden die Kapitaleinkünfte mit dem entsprechend niedrigeren Tarif besteuert und die entrichtete Kapitalertragsteuer wird auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet (Verfahren wie früher). Dieser Fall wäre zu prüfen.
Wahrscheinlich kann ich Ihnen mit dieser allgemeinen Erläuterung nicht konkret den Einzelfall beantworten, was auch ohne konkrete Kenntnis schwierig ist, aber ich kann Ihnen auf alle Fälle empfehlen, einfach mal die Sprechstunde des Finanzamts Wolfenbüttel zu nutzen. Es wurde erst vor kurzer Zeit ein heller freundlicher Servicebereich geschaffen, der mit erfahrenen und sehr freundlichen Mitarbeitern besetzt ist. Der Servicebereich ist von Mo-Fr von 08.00 Uhr bis 12 Uhr besetzt und Donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr. Dort wird man Ihnen den Steuerbescheid sicherlich gerne erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Försterling