Frage an Björn Thümler von Michael E. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Thümler,
die Grünen fordern in Ihrem Landtagsprogramm ein Wildnisgebiet im Süntel. Wie stehen sie dazu
und nach dem vom NABU und Heimatbund untersützten Naturschutzgebiet Nordsüntel bei hülsede
Sollte auch das Südholz geschütz werden und wie sehen Sie den Schutz der Rodenberger Aue und der Nebenbäche wie Meinser und hülseder Bach?
Mit freundlichen Grüssen
Michael Ensslen
Sehr geehrter Herr Ensslen,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de zu einem Wildnisgebiet im Süntel und zum Schutz des Hülseder Bachs.
Seit dem 01.01.2008 sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als untere Naturschutzbehörden in Niedersachsen grundsätzlich für die Ausweisung aller Naturschutzgebiete zuständig. Seit 2008 wurden in Niedersachsen insgesamt 92 FFH-Gebiete und 25 EU-Vogelschutzgebiete ganz oder teilweise durch Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) neu geschützt. Insgesamt gibt es in Niedersachsen mehr als 2000 Schutzgebietsverordnungen für Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete. Diese umfassen 3,81 % der Landesfläche. Gerade die Ausweisung von Großschutzgebieten kann vor Ort erhebliche Betroffenheiten bei den Anliegern und Grundeigentümern hervorrufen. Naturschutz kann aus meiner Sicht nur im Konsens mit den Betroffenen und nicht "von oben diktiert" erfolgen.
Insgesamt gibt es in Deutschland kaum Wildnisgebiete, die als einer ungelenkten Entwicklung überlassen bezeichnet werden können. Sie existieren heutzutage hauptsächlich in Kernzonen von Nationalparks, auf Flächen des "Nationalen Naturerbes" und in einigen großen Naturschutzgebieten. Nach aktuellen Einschätzungen machen sie aktuell ca. 0,6 % der Landfläche aus.
Auf der Grundlage eines gutachterlichen Vorschlags von Europarc Deutschland e.V. wurden Kriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Zusammenwirken mit der Fachabteilung im Bundesumweltministerium erarbeitet und mit den Länderfachbehörden für Naturschutz abgestimmt. Ob sich in bestimmten Regionen Wildnisgebiete umsetzten lassen, kann anhand dieser Kriterien überprüft werden.
Unseren Recherchen zu Folge handelt es sich bei den Waldflächen im Süntel um Privatwald. Die Ausweisung eines Wildnisgebiets in dieser Region ist meines Erachtens weder machbar noch sinnvoll. Die komplette Stilllegung macht eine Bewirtschaftung und Pflege unmöglich, gefährdet in dieser Folge zusätzlich Arbeitsplätze und das Erreichen unserer Klimaschutzziele.
Meines Erachtens bedeutet Naturschutz: Pflege, Eingriff und Gestaltung. Eine Notwendigkeit ein Landschaftsschutzgebiet am Hülseder Bach auszuweisen sehe ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Thümler