Frage an Björn Thümler von Luise W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzender der Partei CDU im Landtag Niedersachsen!
Als Bundesvorsitzende der Partei ETHIA habe ich Strafanzeige gegen Herrn Umweltminister Wenzel gestellt, bezüglich der in meinen Augen, den Augen unserer Partei und unzähligen Unterstützern, die sich unserer Strafanzeige anschlossen und anschließen, inakzeptablen und intransparenten Entscheidung, den vermeintlich "auffälligen" Wolf "MT6" durch einen Scharfschützen der Polizei am Abend des 27.04.2016 erschießen zu lassen. Wir und alle Unterzeichner fordern Sie auf, die Einberufung eines Untersuchungsausschusses zu veranlassen! Es kann nicht sein, dass hier unkontrolliert ein Präzedenzfall geschaffen wird, der einen Freibrief für weitere Tötungen ausstellt. Wir fordern als Bürger die lückenlose Dokumentation des Falles "Kurti" anhand der Senderdaten und der nachgewiesenen Chronologie des Falles. Wolf Kurti hat sich Menschen gegenüber niemals aggressiv verhalten - im Gegenteil ließ er sich bei einem behaupteten Zwischenfall mit einem Haushund sogar verscheuchen, was bekannter Maßen häufig NICHT der Fall ist, wenn zwei Haushunde sich tatsächlich aggressiv attackieren! Der zuvor bestellte Wolfsspezialist aus Schweden, Herr Jens Karlsson, reiste eigens ein, um Kurti zu vergrämen, was nicht nötig war, da er die Distanz von 200 Metern nie unterschritt: Das Fach- Gutachten lautete: VON DIESEM WOLF GEHT KEINE GEFAHR AUS! Aufgrund welcher nachweisbaren Situation wurde plötzlich dennoch "Gefahr im Verzug" gesehen und durch Scharfschützen der Polizei der Schießbefehl erteilt? Wir sehen den Verdacht von Verstößen durch den Fall Kurti mindestens gegen
das Tierschutzgesetz
das Bundesnaturschutzgesetz
das Washingtoner Artenschutzabkommen
die Berner Konvention
die FFH Richtlinie
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Jung und alle Unterzeichner
Sehr geehrte Frau Wenkheimer,
vielen Dank für Ihre Frage zum Abschuss des verhaltensauffälligen Wolfs MT6. Nach Ansicht der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag war diese Entnahme alternativlos, weil das Tier die arttypische Distanz zum Menschen nicht gewahrt hat und damit davon auszugehen war, dass von diesem Tier eine Gefahr ausgeht.
Das gilt insbesondere nach Vorfall in Groß Hehlen, bei dem das Tier einen angeleinten Hund attackiert hatte und sich auch von Halter kaum vertreiben ließ. Sowohl die FFH-Richtlinie als auch das Bundesnaturschutzgesetz sehen Ausnahmen vom Verbot der Tötung oder Entnahme von streng schützen Tierarten wie dem Wolf vor, wenn diese Maßnahmen nötig sind, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Die Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen wird als Erfolg für den Artenschutz gewertet, allerdings hat die Sicherheit der Menschen oberste Priorität. Daher war die Entscheidung von Umweltminister Wenzel, die Tötung des Tieres anzuweisen, unumgänglich und rechtlich zulässig. Auch in Zukunft muss in ähnlichen Fällen die Tötung möglich sein, auch um die Akzeptanz für die Rückkehr der Wölfe in der Bevölkerung zu erhalten. Ohne Eingriffsmöglichkeiten zur Abwehr von akuten Gefahren wird diese sehr schnell schwinden.
Ich möchte zudem anmerken, dass ich die Anfeindungen, die es mittlerweile gegen die an dem Vorfall beteiligte Familie, den Polizeischützen und auch gegenüber die mit dem Thema befassten Politiker gibt, äußerst besorgniserregend und nicht angemessen finde. Auch wenn in der Sache unterschiedliche Auffassungen herrschen, muss in einer Demokratie eine sachliche und respektvolle Debatte weiter möglich sein. Persönliche Bedrohungen sind nicht hinnehmbar.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Thümler