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Björn Thümler
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Frage von Heino L. •

Frage an Björn Thümler von Heino L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Thümler,

mein jetziger 125er Roller hat jetzt 35 0000 gelaufen und soll durch einen neuen ersetzt werden. Ab 2016 müssen diese Fahrzeuge mit ABS ausgerüstet sein. Alle 125er Roller die auf dem Markt sind, liegen im Hubraum knapp unter dem geforderten Limit.

Meine Frage ist, gilt die vom Gesetzgeber propagierte Grenze auch für Fahrzeuge, mit zb. 124,5 ccm. Zufällig hat der Motor meines Favoriten diesesn Hubraum.

MfG. Heino Lohöfer

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Sehr geehrter Herr Lohöfer,

für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch danke ich Ihnen ganz herzlich. Nach meinen Recherchen sollen aufgrund eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats alle Motorräder mit über 125 ccm Hubraum, deren Typenzulassung ab Januar 2016 erfolgt, mit ABS ausgestattet sein. Ab Januar 2017 gilt die Regelung dann für alle neu zugelassenen Motorräder über 125 ccm.

Kleinere Zweiräder ab 50 ccm benötigen entweder ein ABS oder ein sog. kombiniertes Bremssystem. Letzteres stellt offenbar eine mechanische Verbindung zwischen Vorder- und Rückbremse her, sodass beim Bremsen immer beide Räder verzögern. Eine Regelung des Bremsdrucks wie bei ABS Systemen erfolgt jedoch nicht, die Räder können bei diesem System also weiterhin blockieren.

Durch die Einführung des ABS-Zwangs für Motorräder über 125 ccm erhofft sich die EU eine Senkung der Unfallzahlen.

Da die ABS-Pflicht allerdings erst für alle Motorräder über 125 ccm Hubraum greift, gehe ich davon aus, dass Motorräder mit 124,5 ccm - wie von Ihnen geschildert - nicht mit einem ABS ausgestattet sein müssen. Hier genügt dann offenbar ein sog. kombiniertes Bremssystem.

Abschließend wünsche ich Ihnen viel Spaß und allzeit gute Fahrt mit Ihrem dann neuen Roller.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Thümler

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