Frage an Björn Langner von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.
WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?
Sehr geehrte Frau B., zu Ihrer Anfrage möchte ich wie folgt antworten:
Diese Abfrage wird vom Ministerium vorgegeben. Durch die Frage können
Personen mit Migrationshintergrund erkannt und als eigene statistische
Gruppe erfasst werden.
Grund ist der Versuch, eine mögliche Diskriminierung durch Arbeitgeber
festzustellen und die statistischen Daten (Arbeitslosenquote,
Vermittlungsquote, durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit...) für
Personen mit Migrationshintergrund separat zu erfassen.
Eigentlich sollten laut Arbeitsamt diese Abfragen *freiwillig* sein,
insofern sollte es auch keine rechtlichen Probleme geben.
https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Migration/Migrationshintergrund/Migrationshintergrund-Nav.html
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie mich jederzeit gern
kontaktieren.
Viele Grüße Björn Langner