Frage an Björn Fecker von Norbert W. bezüglich Umwelt
Seit genau 4 Jahren wird über den Kleingartenplan 2025 und damit verbunden (DA 422) über die Zukunft der Kaisenhäuser geredet. Abgesehen davon, daß Bremen kein Geld für den Abriss aller Häuser hat und die Wohnungsnot es geradezu verbietet, intakten Wohnraum zu vernichten (echte Schrottparzellen natürlich ausgenommen), frage ich Sie, warum Sie jetzt nicht zeitnah Rechtssicherheit schaffen für den Fortbestand der Kaisenhäuser? Diese Häuser sind damals mit einer S.-H.-Lizenz (Baugenehmigung) errichtet worden und haben nach ca. 70 Jahren der Duldung und nach neuester Rechtsprechung Bestandsschutz. Die Listen mit dieser Baugenehmigung befinden sich bei der Bauverwaltung. Sowohl das neueste Bundeskleingartengesetz als auch ein höchstrichterliches Urteil (BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013) lassen Wohngebäude als Einsprengsel in Kleingartengebieten zu. Mit der Einführung der zertifizierten Sammelgrube gibt es auch keine Abwasserproblematik! Die Vereine könnten die leerstehenden Parzellen wieder verpachten und ohne dem Damoklesschwert eines teuren Rückbaus würden viele Menschen wieder Geld und Arbeit in solche Grundstücke investieren. Die Kleingartengebiete würden wieder belebt, sauber und sicherer! Also für alle Parteien eine Win-Win-Win-Situation! Auch müßte man sich über die Ansichten des Landesverbandes der Kleingärtner hinwegsetzen. Es gibt Vereine und viele Eigentümerparzellen, die mit diesem Landesverband keine Schnittstellen haben! Warum werden die neuesten Urteile und Möglichkeiten von der Politik und von der Verwaltung nicht öffentlich kommuniziert? Warum blockt die Verwaltung alles ab? Genau wie das Thema Wochenendgebiete in Kleingartengebieten, wo die Anträge seit 10 Jahren auf deren Tisch liegen! Können Sie zu diesem Thema belastbare Aussagen machen, ohne die üblichen Hinhalte-Floskeln?
Mit freundlichem Gruß, N. W.
Sehr geehrter Herr W.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Sehen Sie mir bitte nach, dass ich als Nicht-Experte in diesem Themenfeld nur unsere große Linie skizzieren kann und nicht in allen rechtlichen Details in der Tiefe stecke.
Für mich ist klar, dass intakte Häuser nicht abgerissen werden sollten, sondern sich der Fokus auf die nicht mehr zu nutzenden Immobilien beziehen sollte. Alles andere wäre angesichts der Wohnraumsituation in Bremen ein falsches Signal. Deswegen haben wir auch im Haushalt entsprechende Mittel ausschließlich für den Abriss der Schrottimmobilien hinterlegt. Durch die Novelle des Bundeskleingartengesetzes besteht nun auch Chance die Kaisenhäuser weiter zu erhalten. Überdies hat sich die Grüne Bürgerschaftsfraktion auch für die Wochenendgebiete eingesetzt, wenn dies mit den gängigen Vorschriften (bspw. Flucht- und Rettungswege) in Einklang zu bringen ist. Mit dem Landesverband der Gartenfreunde, das werden Sie sicherlich auch den Medien entnommen haben, sind wir in einem stetigen Dialog ohne dabei die Meinung des Verbandes in jeder Frage zu teilen. Gerade in einer Stadt sind Kleingärten für Kinder und Familien eine wichtige Erholungsquelle, die wir gemeinsam mit den Nutzer*innen im Rahmen des Kleingartenentwicklungsplans nun auch weiter entwickeln wollen. Aus meiner Sicht mit durchaus mehr Flexibilität, als es in der Vergangenheit der Fall war.
Liebe Grüße
Björn Fecker