Frage an Björn Fecker von Joachim L. bezüglich Finanzen
Für ca. 25000 Beamte und Versorgungsempfänger (Pensionäre, deren Witwen und Waisensollen) soll das Ergebnis des Arbeitskampfes der Tarifangestellten übernommen werden. Allein die Ruhestandsbezüge kosten uns fast 500 Millionen €, Tendenz für 20 Jahre: steigend! Wer bietet dem Einhalt? Frau Sokol führt die Steigerung der Personalkosten auf 1,63 Milliarden € in ihrem Bericht richtig auf die Steigerungen der Pensionen zurück, da ja die Anzahl der Beschäftigten (auch Beamten gesunken wäre). Gefordert war die Übernahme des Abschlusses durch alle Gewerkschaften, von allen Parteien natürlich auch… wer legt sich schon als Parlamentarier mit den Beamten in der Verwaltung an?! Wählern mithin.
Seltsam nur: diskutiert man mit den Vertretern der Parteien an ihren Wahlständen und schneidet dieses Thema an, stimmen diese zu: Ja, es ist eine ungerechte Entwicklung zwischen Rente und Pension. Ja, es stimmt, dass eine 2,1%-Erhöhung der Gehälter z.B. bei einer Kita-Leiterin 60 € ausmacht, bei einem pensionierten Lehrer aber bis zu 90 € betragen kann. Ja, es stimmt, dass die Tarifangestellten durch ihre Tariferhöhungen ihre spätere Rente nur um wenige Euro steigern, aber ihr Arbeitskampf alle zwei Jahre zu immer weiter auseinanderdriftenden Versorgungen im Alter führt. Ein Durchschnittsrentner in Bremen wird im Juli eine Rentenerhöhung von 25 € erhalten, ein Durchschnittspensionär wird 60 € mehr an Altersbezügen bekommen
Besoldungsanpassungen für die Aktiven: JA
Mehr Polizisten und Lehrer: JA
Aber ein klares NEIN zur automatischen Erhöhung der Pensionen (erstritten durch Arbeiter und Angestellte) um ein Vielfaches der Rentenanpassung! Vorschlag: reduzieren der Pensionszuwächse auf die höchste erreichbare Rentensteigerung eines Bremer Rentners (Daten liefert die Rentenversicherung). Das entsprechende Besoldungsgesetz ist Ländersache. Die Partei, die das in Angriff nimmt, wird von mir im Mai gewählt! Werde ich „Nicht-Wähler“? Ihre Position?
Sehr geehrter Herr L.,
in der Tat ist die Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten im Ruhestand im Durchschnitt besser als die von Angestellten. Am bestehenden Grundsatz kann aus meiner Sicht, auch und gerade wegen der Verlässlichkeit, im Wesentlichen nicht gerüttelt werden.
Im Kern steht für mich jedoch die Frage, in welchen Bereichen des Staates wir den Beamtenstatus benötigen. Diese ist sicherlich im Bereich der Kernaufgaben, beispielsweise bei Polizei und Feuerwehr, notwendig. Eine solche Diskussion und Veränderung kann aber nur einheitlich im gesamten Bundesgebiet erfolgen, da die Konkurrenzsituation für qualifiziertes Personal unter den Bundesländern in vielen Berufsfeldern groß ist.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Fecker