Warum beschließt der Hamburger Senat Corona-Maßnahmen für Schüler*innen, die der Empfehlung der STIKO zuwider laufen?
Sehr geehrte Frau Stöver, in ihrem Beschluss zur 9. Aktualisierung der Covid- 19-Impfempfehlung hat sich die STIKO explizit dagegen ausgesorochen, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird. Nun hat der Hamburger Senat beschlossen, dass ab kommendem Samstag auch für Jugendliche ab 16 Jahren die 2g-Regel gelten soll. Begründung ist, dass es lange genug Gelegenheit gegeben habe, sich impfen zu lassen. Das bedeutet, wenn ich es richtig verstanden habe, dass nicht geimpfte junge Menschen unter anderem nicht mehr in Bücherhallen gehen dürfen, dass sie keinen Sport mehr in Innenräumen treiben dürfen und dass sie sich auch nicht mehr mit Freunden treffen und in ein Café o.ä. gehen dürfen. Halten Sie das für vertretbar? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass für Menschen in diesem Alter ja gar keine große Gefahr besteht, schwer zu erkranken? Und bei einer Hospitalisierungsrate von etwa 1?
Sehr geehrte Frau F.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die Änderung, dass Jugendlich ab 16 Jahren nun seit Sonnabend, 4. Dezember 2021 ebenfalls unter die 2G Regelung ohne Ausnahmebestand fallen, ist ein wichtiger Punkt, der mich ebenfalls umtreibt. Insbesondere die Tatsache, dass diese Änderung ohne Übergangsfrist und sehr kurzfristig umgesetzt wird finde ich sehr befremdlich. Jugendlichen ab 16, die noch nicht geimpft sind, bleibt damit nicht ausreichend Zeit, darauf zu reagieren. Ich hatte aus diesem Grund u.a. zu dieser Thematik eine schriftliche kleine Anfrage gestellt. In der Antwort des Senats heißt es: „Mit Blick auf das zwischenzeitlich seit vielen Wochen bestehende Impfangebot, die fortgeschrittene Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren sowie das aktuelle Infektionsgeschehen, hat der Senat beschlossen, mit Inkrafttreten der nächsten Änderungsverordnung, voraussichtlich am 4. Dezember 2021, die Ausnahme nunmehr auf die Personengruppe der Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres zu beschränken.“ Ich kann verstehen, dass der Senat die Regelungen im Hinblick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens insgesamt verschärft. Allerdings halte ich Jugendliche nicht für die richtige Zielgruppe und einen Impfdruck gerade auf Jugendliche auszuüben, halte ich für falsch. Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen nun bald zwei Jahren harte Einschnitte hinnehmen müssen, obwohl sie nur in sehr seltenen Fällen schwer erkranken. Anders als der Senat schreibt, gab es aus meiner Sicht zu spät und zu wenig Impfangebote und -informationen für diese Altersgruppe. Dabei darf nicht vergessen werden, dass erst zwei Wochen nach der zweiten Impfung der vollständige Impfschutz erreicht ist. Laut Angaben des Senats waren in Hamburg mit Stand vom 29. November 2021 erst 48,9% der 12-17jährigen komplett immunisiert. Mehr als die Hälfte waren es folglich noch nicht und der Senat gibt keine belastbaren Zahlen für die 16- und 17 jährigen heraus. Künftig wird demnach ein Teil der 16- und 17 jährigen Jugendlichen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sein und das ohne Vorankündigung. Hamburg missachtet an dieser Stelle explizit die Empfehlung der STIKO, wie Sie richtigerweise festgestellt haben. Ich halte das für falsch. Wann die Ausnahme von der 2G Regelung auch für die 12-15jährigen fällt, darüber macht der Senat keine Aussage. Auch hier müssen Eltern und Jugendliche mit einer sofortigen Abschaffung der Ausnahmeregelung rechnen, dabei braucht es ca. 6 bis 8 Wochen um von jetzt an einen vollständigen Impfschutz zu erlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Stöver