Frage an Birgit Schnieber-Jastram von Bernd C. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Birgit Schnieber-Jastram,
wie Ihnen sicher bekannt ist, erhalten Empfänger gemäß Regelsatzverordnung RSV unter Ziffer 04 nach dem SGB XII, so auch Empfänger nach SGB II, 20,74 € für Haushaltsenergie.
Das bedeutet für Hamburg, dass etwa 77 kWh pro Monat für diese Leistungsempfänger zur Verfügung stehen.
Der seit 1988 im Sozialrecht durch die Landesministerkonferenz anerkannte und auch heute noch geltende Haushaltsenergieverbrauch eines Normaladressanten beträgt aber 148 kWh p.M..
Das heißt, hier liegt heute eine Bedarfsdeckung von nur noch 50 % vor.
Wenn, so wie in meinen Fall, das tägliche Brauchwasser mit einem Durchlauferhitzer (20 kWh) oder einem Boiler erwärmt werden muss, klafft hier eine noch erheblich größere Lücke. Wie u.a. das Sächsische Landessozialgericht bei der Auswertung der Gesetzesmaterialien hinsichtlich der RSV zweifelsfrei festgestellt hat, ist der abweichende Bedarf bezogen auf das Brauchwasser durch die Warmwasseraufbereitung in der RSV / EVS , wenn überhaupt, nur zu einem Drittel berücksichtigt. Das LSG Sachsen spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer Grundgesetzverletzung bezüglich der Menschenwürde (Art. 1 GG).
Ist also in naher Zukunft damit zu rechnen, dass der Senat und insbesondere Sie dieser menschenunwürdigen Bedarfsunterdeckung entgegenwirkt und die tatsächlich anfallenden Kosten für Haushaltsenergie in voller Höhe für den genannten Personenkreis übernimmt?