Frage an Birgit Schnieber-Jastram von Jule T. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schnieber-Jastram,
bei der Abstimmung über die Neufassung der Tierversuchsrichtlinie hat das EU-Parlament deutliche Verschlechterungen beschlossen. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche wirft den Volksvertretern »Verrat an den Tieren« vor.
In der EU werden pro Jahr mehr als 12 Millionen Tiere in Tierversuchen verwendet. Die Richtlinie 86/609 aus dem Jahr 1986 regelt Tierversuche in der EU und legt Mindeststandards fest, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im November 2008 hat die EU-Kommission ihren Novellierungsentwurf vorgelegt, der nun von den Gremien der EU beraten wird. Über den Entwurf muss nun noch der Ministerrat abstimmen und schließlich – nach der Europawahl - das Parlament in zweiter Lesung.
Wie werden Sie im Falle Ihrer Wahl stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Jule Thumser
Hunde-Lobby e.V.
Vorsitzende
Sehr geehrte Frau Thumser,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Direktive zum Schutz von Tieren in der Wissenschaft (COD 2008/0211).
Das derzeitige Gesetzesvorhaben basiert auf dem Aktionsplan für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 und der Tiergesundheitsstrategie 2007-2013. Hier wird das eindeutige Ziel festgeschrieben, den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren in der EU und der übrigen Welt zu gewährleisten und zu verbessern. Allerdings muss hierbei auch beachtet werden, dass bei einer vollständigen Abschaffung von Tierversuchen ohne gegenwärtigen Ersatz durch alternative Versuchsverfahren ein Großteil der tierexperimentellen Forschung von Deutschland und Europa ins Ausland abwandern würde. Es gilt daher einen Kompromiss zwischen Tierschutz und Forschung zu finden, der die Bedürfnisse der forschenden Unternehmen und Einrichtungen im Sinne der menschlichen Gesundheit berücksichtigt aber auch die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Vorgaben sicherstellt. Dies ist europaweit in gleicher Weise zu gewährleisten. Dabei muss darauf geachtet werden, dass zukunftsorientierte Forschung in Europa weiterhin möglich ist, die Forschungsstandorte Deutschland und Europa weiter attraktiv bleiben. Bei allen berechtigten Ansprüchen zum Tierschutz müssen das Wohl und die Gesundheit des Menschen im Vordergrund stehen. Unser Ziel der CDU/CSU-Gruppe ist es, dass Tierversuche zu Gunsten des Menschen und seiner Gesundheit sowie des Tieres bei Einhaltung der tierschutzrechtlichen Auflagen weiterhin möglich sind. Der veränderten Richtlinie werde ich deshalb zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Birgit Schnieber-Jastram