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Birgit Pommer
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Frage von Hartmut M. •

Frage an Birgit Pommer von Hartmut M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Frau Keller, Sie als Nordhäuserin und als frühere Landrätin des LK Nordhausen kennen ja auch das schön gelegene Ellrich am Harz im Landkreis Nordhausen. Ellrich ist 16km von der Kreisstadt Nordhausen Entfernt, das heißt es wird Überwiegen in Nordhausen Gearbeitet .also ich muss so wie andere jeden Tag nach Nordhausen, dies fahren wir immer mit dem Auto Kosten ca. 50,00 € mit den Zug 93,60€ Monatlich, Ellrich nach Nordhausen 4,50€ pro Fahrt. Das bei einen Monatslohn Brutto von ca. 1470,40€ bei 20 Arbeitstagen und 8 Stunden am Tag ,Dies Verdienen im Osten die Meisten außer man ist im Öffentlichen Dienst oder Tarifgebunden Betrieben Beschäftigt ,aber die Statistiken die im Videotext oder Nachrichten Veröffentlicht werden sagen immer das im Osten ca. 2200,00€ am wenigsten Verdienen , das heißt die Statistik stimmt nicht .
Werden Sie sich dafür Einsetzten das das Fahren mit der Bahn Preiswerter wird die Verbindung von Ellrich nach Nordhausen 4 Stationen 4,50 € pro Fahrt. ( in Berlin S-Bahn pro Fahrt ca.2,80€ )
Meine Frage soll es so weiter gehen das der Landkreis Nordhausen weiter hinten dran hängt (war auch zu DDR-Zeiten so)
Wie wird mit Schwerbehinderte weiter Umgegangen, denn ich bin Schwerbehinder 70% bekomme darauf hin keine Arbeit war bis 31.10.2018 beschäftigt in der Flüchtlingshilfe 3 Jahre bekomme darauf hin keine Förderung mehr von der Arge. Hätte Arbeit bekommen, Arge hat Förderung abgelehnt darauf hin nein. Wann gibt es endlich einen Behinderten Beauftragten bei den Jobcentern so wie es beim Arbeitsamt ist, die sich um die Belange der Behinderten kümmern.
Warum soll ich Sie und Ihre Partei Wählen, denn ich habe Ihnen einige Sachen Aufgezählt die nicht in Ordnung sind meiner Meinung
Wann hören Sie auf den kleinen Mann auszunehmen 10% weniger bei Fernverbindung der Lacher ,der kleine Mann fährt keine Fernverbindungen ,der will nur auf Arbeit und die die Fernverbindungen nutzten sind doch meisten die Chef und die viel verdienen und können die noch

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Möller,

entschuldige Sie, dass es etwas länger gedauert hat, aber ich habe zu Ihrer Beschreibung etwas recherchieren müssen. Die Kosten für eine Monatskarte zwischen Ellrich und Nordhausen lassen sich von 93,40 € (PS: nicht 93,60 € wie von Herrn Möller aufgeschrieben) auf 76,50 € senken, wenn eine Monatskarte im Abo digital erworben wird (Es erfolgt dann eine Abbuchung in 12 monatlichen Raten). Die Kosten lassen sich weiter senken beim Kauf einer Jahreskarte zu umgerechnet 72,50 € pro Monat. Ggf. sind diese Möglichkeiten eine Alternative, aber auch immer noch teurer als das Auto, dass müssen u wollen wir ändern.

Durch die Privatisierung der DB durch den Bund und die "Liberalisierung" des Eisenbahnmarktes durch die EU sind die Verkehrsunternehmen für die Preisgestaltung selbst zuständig. Bundesländer wurden durch die Bahnreform lediglich zum "Besteller" bei diesen Unternehmen. Die Linke hat sich als einzige Oppositionspartei immer gegen diese Politik gestemmt.

Die genannten Kosten liegen immer noch über den angegebenen Kosten für ein Pkw von 50,- €. Der ADAC legt für einen Mittelklassewagen 46,1 Cent/km Autokosten zugrunde (Stand 04/2019). Für die 16 km lange Strecke zwischen Ellrich und Nordhausen beliefen sich die eigentlichen Kosten also auf über 300,- € / Monat. Bei beiden Varianten - Pkw oder Bahn - lassen sich die Kosten durch Geltendmachung der Entfernungspauschale von derzeit 30 Ct/km senken. (Das ist Ihnen sicherlich bekannt). Für die Fahrt von und zur Arbeit nach Nordhausen kann die Bahn also evtl. durchaus eine Alternative sein.

Die Landesregierung setzt sich für Gute Arbeit gerade für Menschen mit Behinderung ein. Sie unterstützt die Umsetzung des Budgets für Arbeit nach dem Bundesteilhabegesetz. Auch im Rahmen von Landesarbeitsmarktprogrammen fördern wir Menschen mit Behinderung. Da das Land die Jobcenter nicht fachlich beaufsichtigt - das ist Sache des Bundes - muss ich Sie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweisen; es kann Beauftragte für Menschen mit Behinderung in den Jobcentern gesetzlich vorschreiben. Wir als Land können das leider nicht. Allerdings hat unsere Sozialministerin dazu bereits einige Initiativen in Richtung Bund durchgeführt u wir werden das auch weiter tun,

beste Grüße an Sie,
Birgit Keller