Frage an Birgit Menz von Philipp P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Menz,
es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf
Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden. Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.
Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?
Unterschriftenaktion:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka
Sehr geehrter Herr Ponitka,
herzlichen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.
Meine Fraktion und ich teilen Ihre Einschätzung, dass es sich bei dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) einen großen Schritt hin zur Privatisierung der Autobahnen darstellt, weil die geplante Autobahngesellschaft befugt wäre, Teile ihrer Aufgaben an Firmen in privatem Eigentum zu übertragen. Damit wären private Kapitaleigner an der Unterhaltung der Autobahnen beteiligt, deren Interesse nicht in erster Linie in der Verbesserung des Straßennetzes liegt, sondern in der erwarteten Rendite. Eine Übertragung von Entscheidungskompetenzen an eine Gesellschaft privaten Rechts würde die Autobahnen zudem der demokratischen Kontrolle durch Regierung und Parlament entziehen, die dann kaum noch eine Möglichkeit hätten, auf die Entwicklung der Autobahnen Einfluss zu nehmen. Aus diesen Gründen gibt es in der Tat keinen Grund, die „durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur […] zu verscherbeln“ – wie Sie so treffend geschrieben haben.
Aus diesen Gründen lehnt DIE LINKE im Bundestag den genannten Gesetzesentwurf ab und fordert stattdessen Autobahnprivatisierungen im Grundgesetz auszuschließen (BT-Drs. 18/11165). Darüber hinaus unterstützen wir die Resolution des DGB-Bundesvorstandes für eine zukunftsfeste Verkehrsinfrastruktur und gegen eine Privatisierung der Autobahnen (http://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dgb-fachabteilungen/struktur-industrie-und-dienstleistungspolitik/unsere-autobahn), die Sie gerne auch unterzeichnen können.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Menz