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Birgit Heitland
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Frage von Renate O. •

Frage an Birgit Heitland von Renate O. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Heitland,

ich bin Miteigentümerin eines Objektes hier in Zwingenberg an der B 3, wo wir mit Kosten für die Erneuerung des Bürgersteigs, im Zuge der grundhaften Erneuerung der Bundesstraße, belastet werden sollen.

1.Das Gebäude steht auf einem Grundstück von 898 qm und wurde aufgrund einer theoretisch 5-stöckigen Baumöglichkeit (?) mit daher 4.490 qm angesetzt, was schon unmöglich ist, weil hier lediglich ca. 260 qm Grundfläche bebaut sind und die restlichen Quadratmeter Parkplätze sowie ein Zugangs- und Zufahrtsweg überhaupt nicht bebaubar sind, ganz abgesehen von den dann einzuhaltenden gesetzlich vorgeschriebenen Bebauungsgrenzen.
Es wurde in der Vorabinfo eine zu erwartende Zahlung in Höhe von 72.800,00 € festgesetzt. Wir sind 5 Eigentümer, so daß ca. 14.600,00 € auf meinen Mann und mich entfallen würden. Nebenbei, als Rentner können wir dieser Verpflichtung keinesfalls nachkommen. Auf eine Anfrage bei der Stadt Zwingenberg haben unsere Hausverwaltung und ich jeweils eine Standardantwort erhalten, daß wir den endgültigen Bescheid, der Ende August zugestellt wird, abwarten sollen, darin würden alle Einzelheiten aufgeführt sein. Das ist für mich ein schwacher Trost, denn ich habe die für mich utopische Zahl vor Augen, die mich total beunruhigt, zumal die Information falsche Zahlen zugrundelegt.

2. Gem. Info ist eine anteilige Gesamtsumme für die ca. 60 betoffenen Anlieger in Höhe von 1.170.000,00 € ausgeschrieben. Rechnerisch entspricht der für unser Objekt geforderte Betrag i.H.v. 72.800,00 €, bei 1.170,000,00 €, ca. einem Sechzehntel. Das Ergebnis ist für mich unlogisch.

3. Muß man als Bürger diese Minderinfo der Stadt hinnehmen?

4. Von den 16 Bundesländern wurden zwischenzeitlich von 8 Ländern diese Straßenbaubeiträge abgeschafft. Weshalb kann in Hessen davon keinen Gebrauch gemacht werden?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
R. O.

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