Frage an Birgit Haas von Elisabeth B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Haas,
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Kommunalreform Waldbreitbach/ Rengsdorf
Wie stehen Sie persönlich zu einer Kommunalreform Waldbreitbach/ Rengsdorf? Verhindern die hohen Investitionen für das Schwimmbad in Hausen die Fusion seitens der VG-Rengsdorf?
Wären Sie bereit (als 1.Beigeordnete der VG-Rengsdorf) sich für eine finanzielle Unterstützung seitens der VG-Rengsdorf auszusprechen und einzusetzen, da das Wiedtalbad von Besuchern aus dem ganzen Kreisgebiet (auch von Rengsdorfern) besucht wird, um den zukünftigen Erhalt des Schwimmbades zu sichern?
2. Windkraftplanungen in der VG-Rengsdorf
Wie stehen Sie zu den aktuellen Windkraftplanungen in der VG Rengsdorf?
Befürworten Sie die Planungen in Hardert / Anhausen (K 9)?
Wie haben Sie persönlich dazu im Verbandsgemeinderat Rengsdorf abgestimmt?
Befürworten Sie die Prüfung der Flächen "um die Mülldeponie Linkenbach" als Windenergiestandorte oder lehnen Sie diese Prüfungen ab?
Wenn ja, aus welchem Grund?
3. Werbepylon auf der Mülldeponie Linkenbach
Seit wann hatten Sie Kenntnis über die Planungen und den Bau des Werbepylons auf der Fläche der Mülldeponie Linkenbach?
Haben Sie als Kreis-Ausschussmitglied dem Flächentausch zugestimmt, im Wissen darüber, dass dieser 35 Meter hohe Werbepylon gebaut werden soll?
Was unternehmen Sie als Bürgermeisterin der Ortsgemeinde Straßenhaus / Jahrsfeld, um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Straßenhaus / Jahrsfeld umzusetzen, die sich durch den Werbepylon belästigt / gestört fühlen?
Mit freundlichen Grüßen
E. B.
Sehr geehrte Frau B.,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen:
Zu 1. Die Verbandsgemeinde Rengsdorf steht wegen ihrer Einwohnerstärke nicht im Fokus einer Fusion. Anders als die VG Waldbreitbach. Es wurden im Hinblick auf mögliche Fusionspartner Gutachten gefertigt, die unter anderem auch einen möglichen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach betrafen. Dieses Gutachten wurde auch den Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Rengsdorf seinerzeit zur Verfügung gestellt. Seitens der Ortsgemeinden wurde einer Fusion mehrheitlich nicht zugestimmt. Das Wiedtalbad, bzw. die möglichen Kosten einer Sanierung und der Betrieb, wurde in dem Gutachten nicht berücksichtigt aber eine kurze Zusammenfassung läßt die Problematik erkennen, die ja bereits häufiger auch im verbandsgemeinderat Rengsdorf diskutiert wurde, dem Sie ja auch angehören. Das Wiedtalbad mit den Einrichtungen Hallenbad, Freibad, Sauna und Cafeteria ist seit 1972 in Betrieb und wurde 1992 umfassend saniert und
modernisiert. Das Freibad ist seit 1973 in Betrieb. Die Sauna existiert seit 1992, wobei im Jahr 2006 ein Neubau erfolgte. Die Cafeteria ist zurzeit verpachtet. Das Wiedtalbad ist mit ca. 9 Vollzeitstellen besetzt. Für die Verwaltungsleitung, für die technische Betreuung und für die Kassenabrechnung ist darüber hinaus die Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Die Einrichtung ist seit Jahren defizitär. Das Defizit wird insbesondere über die Verbandsgemeindeumlage ausgeglichen. Der dafür erforderliche Umlageanteil betrug in 2011 10,85 Umlagepunkte bezogen auf das prognostizierte Defizit. Der für das Wiedtalbad in den nächsten Jahren anstehende Sanierungsaufwand wurde im Jahre 2010 auf netto mehr als EUR 7,6 Mio. beziffert.
Das Wiedtalbad wurde wie bereits dargestellt, in dem Gutachten nicht berücksichtigt. Deshalb ist es auch für eine Entscheidung derzeit nicht ausschlaggebend. Wir haben vielmehr den bisherigen Sachstand, dass die VG Rengsdorf nicht fusionieren muss.
Von Bürgermeister Grüber weiß ich, dass viele Besucher des Schwimmbades nicht aus der eigenen Verbandsgemeinde stammen. Eine Unterstützung seitens der "mitnutzenden" Verbandsgemeinden/Städte könnte also durchaus überlegt werden. Es müßten aber zunächst die aktuellen Zahlen zu den Betriebs- und Sanierungskosten offen gelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Haas
Sehr geehrte Frau B.,
sie hatten noch weitere Fragen gestellt, hier Antwort 2:
Die Steuerungsplanung Windkraftenergie der Verbandsgemeinde Rengsdorf stammt aus dem Jahr 2008. Es wurde in den Ortsgemeinden beschlossen, die Aufgabe der Standortuntersuchungen für die Windenergie auf die Verbandgemeinde zu übertragen und einen TFNP aufzustellen. In der Folge wurde ein externes Büro mit der Untersuchung beauftragt. Im Ergebnis wurden 12 Potenzialflächen ermittelt, von denen letztlich drei Flächen nach Prüfung der gesetzlichen Vorgaben (u.a. Siedlungsabstände) verblieben. Unter denen befindet sich die als K9 bezeichnete Fläche zwischen Rengsdorf und Anhausen. Für die drei Flächen wurde bekanntermaßen vom VG-Rat am 11.5.2010 ein Aufstellungsbeschluss für einen TFN zur Windenergiesteuerung gefasst. Dies alles unter dem Hintergrund einen kommunalen Beitrag zur geforderten Energiewende zu leisten. Deshalb wurde eine erneute Prüfung der Potentialflächen unter Zugrundelegung eines Siedlungsabstandes von 750 m durchgeführt. Ein ergänzender Beschluss erfolgte am 23.11.2011 im VG-Rat Rengsdorf. Beiden Beschlüssen habe ich zugestimmt. Nach Abwägungen und insbesondere der Landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPiG verblieb letztlich nur noch die als K9 bezeichnete Fläche für das weitere Prüfungsverfahren, da sie die geringsten Nutzungskonflikte aufwies. Am 5.12.2013 wurde im VG-Rat die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens des TFNP Windenergie gefasst. Auch diesem habe ich zugestimmt. Im folgenden Beteiligungsverfahren ergaben sich seitens der Behörden, Träger öffentlicher Belange, Kommunen und der Öffentlichkeit Bedenken. Eine Zusammenfassung dieser Stellungnahmen liegt Ihnen sowie allen weiteren VG- Ratsmitgliedern vor. Zudem hat es eine umfangreiche Stellungnahme seitens des externen Fachbüros zu der weiteren Vorgehensweise nach Abwägung aller Belange und derzeit vorliegender Ergebnisse in den bisherigen Ausschüssen gegeben sowie ein entsprechende Beschlussempfehlung. Über die werden wir am 16.03.2016 in der nächsten VG-Ratssitzung abstimmen.
Der Standort an der Mülldeponie in Linkenbach wurde ebenfalls bereits überprüft und es wurde festgestellt, dass aufgrund der naturschutzrechtlichen Belange wegen des Vorhandenseins von Rotmilan und Schwarzstorch der o.g. Standort nicht für die Windenergienutzung in Frage kommt. Wenn die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft im Rang vorgehen und eine vollständige Kompensation nicht möglich ist, ist ein Eingriff grundsätzlich zu untersagen. Die naturschutzrechtliche Abwägung bezieht sich darauf, ob ein Vorhaben mit unvermeidbaren, nicht oder nicht vollständig ausgleichbaren oder in sonstiger Weise kompensierbaren Eingriffen überhaupt durchgeführt werden darf. Das hat man für den vorgenannten Standort verneint. Ob es Möglichkeiten gibt, ggf. Vögel bzw. Brutstätten umzusiedeln wurde mir von einem Fachmann mit ja und wie dabei die Erfolgsaussichten sind mit nicht erfolgsversprechend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Haas