Frage an Birgit Diezel von Rene K. bezüglich Finanzen
Auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums wird folgende Mitteilung veröffentlicht: „Gemäß dem Änderungsbeschluss der Landesregierung über die Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien vom 11. Dezember 2007 ist die Zuständigkeit für den Bereich Spielbank- und Lotteriewesen zum 1. Januar 2008 auf das Thüringer Innenministerium übertragen worden.“
Ich möchte gern wissen:
1. Welche Gründe sahen Sie bzw. die Landesregeirung für die Notwendigkeit dieser Änderungen der Zuständigkeit?
2. Von wem werden die Einnahmen aus diesem Bereich verwaltet bzw. die Weiterverwendung überwacht? Gibt es eine Zweckbindung?
3. Das Referat 404 des TFM ist u.a. zuständig für die Durchführung staatlicher Lotterien. Laut Beschluss der Landesregierung liegt aber die Zuständigkeit beim Innenministerium. Ist eine doppelte Zuständigkeit überhaupt zulässig?
Mit freundlichen Grüßen
René Kramer